Gratiskindergarten und verpflichtender KindergartenbesuchMag.a Martina Staffe, Leiterin der Abteilung Jugendwohlfahrt und Kinderrechte im BMWFJ Im Kindergartenjahr 2008/09 haben rd. 94% aller Kinder im Vorschulalter einen Kindergarten oder eine altersgemischte Betreuungseinrichtung besucht. Weitere 2,5% waren bereits vorzeitig eingeschult. Rund 3.000 Kinder besuchten jedoch keinen Kindergarten oder vergleichbare Einrichtung. Es wird vermutet, dass vor allem Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien oder Kinder mit Migrationshintergrund nicht im Kindergarten oder vergleichbaren pädagogischen Einrichtungen vor Schuleintritt betreut werden. Die Bildungsarbeit in diesen Angeboten trägt aber wesentlich zur psychischen, kognitiven und sozialen Entwicklung wie auch zur Erreichung der Schulfähigkeit bei. Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, wurde in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt, dass ab dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/10 im September der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos sein soll. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit € 70 Mio. pro Kindergartenjahr. Diesbezügliche Initiativen der meisten Bundesländer gehen über diese Regelung teilweise weit hinaus: Burgenland: Refundierung der Elternbeiträge bis zu € 45,- monatlich im Kindergarten bzw. bis zu € 90,- in der Krippe, wobei diese Beträge den durchschnittlichen Beiträgen im Burgenland entsprechen. Kärnten: keine Elternbeiträge für den halbtägigen Kindergartenbesuch (3-6-Jährige) seit September 2007 Niederösterreich: keine Elternbeiträge für den halbtägigen Kindergartenbesuch (2 ½ -6-Jährige) seit 1995 Oberösterreich: keine Elternbeiträge für den ganztägigen Kindergarten- oder Krippenbesuch (2 ½-6-Jährige) ab September 2009 Steiermark: keine Elternbeiträge für den ganztägigen Besuch einer Betreuungseinrichtung oder einer/eines Tagesmutter/-vaters für 3-6-Jährige Tirol: keine Elternbeiträge für den halbtägigen Kindergartenbesuch (4-6-Jährige) ab September 2009 Wien: keine Elternbeiträge für den ganztägigen Kindergarten- oder Krippenbesuch (0-6-Jährige) ab September 2009 Weiters wird ab dem Kindergartenjahr 2010/11 der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Std.) für Kinder, die bis zum 31.8. das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend. Ergänzend zur Ferienzeit und den schulfreien Tagen kann auch ein Urlaub im Umfang von 3 Wochen in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind jene Kinder, die bereits vorzeitig die Schule besuchen, denen aus unterschiedlichen Gründen (Erkrankung, schwere Behinderung, entlegener Wohnort etc) ein Kindergartenbesuch nicht zumutbar scheint, oder die sich in häuslicher bzw. Tageselternbetreuung befinden. Die Befreiung von der Besuchspflicht erfordert einen Antrag der Eltern bzw. sonstigen mit der Obsorge betrauten Personen und hat in Abwägung des Rechts des Kindes auf Bildung, der berechtigten Interessen der Eltern bzw. sonstigen mit der Obsorge betrauten Personen sowie durch der den Einrichtungsbesuch verursachten Belastungen für das Kind zu erfolgen.
(Thema des Monats September 2009) Expertinnenstimme zum Thema Bildungsstandards für das verpflichtende Kindergartenjahr. Welchem Standard sollte Bildung im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt entsprechen? kommt von Mag.a Lisa Kneidinger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Charlotte Bühler-Instituts für praxisorientierte Kleinkindforschung, Kindergarten- und Hortpädagogin, Psychologin, Supervisorin & Coach |
|||
| © BMWFJ / Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend | |||