Kinderbetreuung - ein Kinderrecht?Die KRK enthält kein unmittelbares Recht des Kindes auf einen guten Betreuungsplatz. Im Gegenteil betont sie das Recht und die Verantwortung beider Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in gleich mehreren Artikeln. Lediglich der Art. 18 enthält die Verpflichtung des Staates, Eltern bei ihrer Aufgabe zu unterstützen und für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern“ zu sorgen. Aber selbst diese Aufgabe des Staates wird eingeschränkt, indem sie die Verpflichtung auf Kinder berufstätiger Eltern einschränkt. Und dennoch kann ein Recht auf einen guten Betreuungsplatz kinderrechtlich begründet werden. Im Artikel 28 heißt es, dass die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Bildung anerkennen und die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen ist. Weiters betont der Artikel 29, der die Bildungsziele festschreibt, dass niemand an der Gründung von Bildungseinrichtungen gehindert werden darf, wenn diese den Grundwerten der KRK entsprechen. Selbst das in Artikel 31 enthaltene Recht des Kindes auf Freizeit und kulturelle Aktivitäten oder das Recht auf angemessenen Lebensstandard (Art. 27) begründen eine entsprechende Versorgung mit Betreuungseinrichtungen. Unbestritten ist, dass sich ein dichtes Netz von Betreuungseinrichtungen ökonomisch auf die Familien positiv auswirkt: Können beide Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, sinkt das Risiko von Kinderarmut beträchtlich. Unterschiedlich beurteilt wird in den europäischen Ländern, ob das Kindeswohl eher in der Familie oder in einer Einrichtung gewährleistet ist. Auch wird die Frage unterschiedlich beurteilt, ab welchem Alter einem Kind wie viel außerhäusliche Betreuung zugemutet werden kann. Bildungschancen - Chancengleichheit Chancengleichheit ist hier der kinderrechtliche Anknüpfungspunkt. In einer Welt, in der der Zutritt zu (höherer) Bildung, zum qualifizierten Arbeitsmarkt und damit zu Lebenschancen schon sehr früh entschieden wird, ist die Förderung aller Kinder von klein an ein Gebot der Stunde. Wie zahlreiche Bildungsstudien belegen, sind die Bildungschancen der Kinder in Österreich stark von den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Familien abhängig. Nur eine frühe Förderung aller Kinder – unabhängig von der Bildungsnähe ihrer Eltern – kann sicher stellen, dass sie alle einen Bildungsweg entsprechend ihrer Talente und Begabungen gehen können. Eine Kinderbetreuung, die hohen qualitativen Standards entspricht, fördert die kognitive und soziale Entwicklung aller Kinder gleichermaßen und ebnet damit den Weg für eine Gesellschaft mit gebildeten und sozial kompetenten Menschen. (Thema des Monats September 2009) Gratiskindergarten und verpflichtender Kindergartenbesuch Expertinnenstimme zum Thema Bildungsstandards für das verpflichtende Kindergartenjahr. Welchem Standard sollte Bildung im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt entsprechen? kommt von Mag.a Lisa Kneidinger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Charlotte Bühler-Instituts für praxisorientierte Kleinkindforschung, Kindergarten- und Hortpädagogin, Psychologin, Supervisorin & Coach |
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