Kinderarmut mitten im Wohlstand
Das Thema Kinderarmut lässt sich nicht an einem einzigen Artikel der Konvention festmachen, auch nicht allein an dem Bündel jener Artikel, die das Recht des Kindes auf Versorgung beinhalten, sondern benötigt die gesamte Bandbreite der KRK.
Armut steht dem Wohlbefinden im Weg
Die vielen Facetten von Armut machen es sinnvoll, Kinderarmut unter dem Blickwinkel "Wohlbefinden von Kindern" zu diskutieren. Denn damit wird der Auftrag deutlicher, dass entsprechend der Möglichkeiten eines Landes für die Gesundheit und Bildung der Kinder im umfassenden Sinne gesorgt werden muss. Auch wird dabei der nötige Schutz vor Gewalt und Ausbeutung angesprochen. Das "Wohlbefinden" erfordert ebenso, dass Kinder genährt“ werden, d.h., dass sie liebevoll betreut und angeleitet werden und man ihnen respektvoll begegnet. Auch müssen ihre Bedürfnisse ausreichend wahrgenommen und Raum zur Beteiligung gegeben werden. Stimmen diese Bedingungen nicht, muss man von Kinderarmut reden: Denn Armut ist mehr als das Fehlen bestimmter Konsumgüter.
Kinder, die in Armut aufwachsen, haben ungünstigere Entwicklungsbedingungen. Je größer die Armut, je länger sie darin leben und je jünger sie sind, wenn sie davon betroffen werden, desto nachteiliger wirkt sie sich auf die Entwicklungschancen aus: Arme Kinder haben eine schlechtere Gesundheit, geringere Bildungschancen und fühlen sich insgesamt weniger wohl.
Gemäß KRK (Art. 27) anerkennen die Regierungen das Recht jeden Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard. Die Regierungen haben die Aufgabe, die Familen darin zu unterstützen, dass sie ihrer Pflicht nachkommen können. Auch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit haben alle Kinder Anspruch (Art. 26).
Weil diese beiden Artikel alleine das Wohlbefinden der Kinder nicht absichern können, müssen sie immer gemeinsam mit allen anderen Rechten der Konvention diskutiert werden, wenn es um das Thema Armut von Kindern geht.
Die KRK verpflichtet zum Handeln für das Wohl aller Kinder
Zuerst verpflichtet das Prinzip der Nichtdiskriminierung (Art.2), allen Kindern die gleichen Lebenschancen zu geben. Dann gilt auch das Prinzip des Rechts auf Leben und Entwicklung (Art. 6), das nur eingelöst wird, wenn für alle Kinder der Zugang zu Bildung, Gesundheit, Kultur, der Schutz vor Gewalt sowie Mitsprache in allen Kinder betreffenden Angelegenheiten gewährleistet ist.
Keine Gesellschaft kann es sich leisten, den Kreislauf von Armut in Kauf zu nehmen!
In der Europäischen Union sind Kinder einem größeren Armutsrisiko als Erwachsene ausgesetzt. Das kommt einer Nichtanerkennung der Grundrechte der Kinder gleich und stellt eine schwere Hypothek für fas künftige Wohlergehen der europäischen Gesellschaften dar, da Kinder, die in Armut aufwachsen, weniger Chancen haben, ihr volles Potential entfalten zu können,und die Grundlage für eine schlechte Gesundheit, Arbeitslosigkeit und Niedrigeinkommen im Erwachsenenalter geschaffen wird.“ (Publikation der Europäischen Kommission, Beschäftigung und Soziales, 2005).
Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung hat daher der Vermeidung und Verringerung von Kinderarmut besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Österreich hat diesen Impuls aufgegriffen und wie andere Mitgliedsstaaten der EU im Nationalen Strategiebericht für Sozialschutz und soziale Eingliederung dem Phänomen von Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern einen Schwerpunkt gewidmet.
Die vermehrte wissenschaftliche und strategische Annäherung an die Thematik zeigt ein allgemein gestiegenes Problembewusstsein im gesamten EU-Raum. Aber eine im Auftrag der EU Kommission erstellte strategische Studie (Petra Hoelscher, Uni Dortmund) stellte fest, dass viele Länder Kinder und ihr Wohlbefinden nach wie vor vornehmlich aus der Erwachsenenperspektive betrachten und den Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Eltern und Familien legen, während die Sichtweise der Kinder eher ignoriert wird. Demnach besteht eine anhaltende Divergenz in der unterschwelligen Wahrnehmung und der Anerkennung von Kindern und ihren Rechten“.
Zielführende Strategien
Petra Hoelscher findet in ihrer Analyse des politischen Handelns EU-weit eine große Übereinstimmung im Ziel, die Vererbung der Armut von Generation zu Generation zu beenden. Dieses Ziel soll mit unterschiedlichen Strategien erreicht werden, die sich in drei Gruppen zusammenfassen lassen: Strategien, die
1) die finanziellen Ressourcen der Familien durch Erwerbstätigkeit und direkte Transfers erhöhen sollen (Modell der liberalen Wohlfahrtsstaaten),
2) die Ausgaben der Familien verringern durch subventionierte Kinderbetreuungsplätze, preiswerten Wohnraum und erschwingliche Gesundheitsleistung sowie
3) Strategien, die direkt auf das Wohlergehen der Kinder ausgerichtet sind durch Sicherstellung integrativer Bildung, Stärkung der Handlungskompetenz der lokalen Netze und Familien sowie Entwicklung von Diensten zum Kinderschutz.
Betrachtet man diese Strategien im Zusammenhang mit den Faktoren, die Kindern helfen, mit Armut zurechtzukommen und sich gesund zu entwickeln, dann wird es zunehmend darum gehen müssen, die dritte Strategie auszubauen. Denn sie ist am ehesten angetan, Kinder auch unter ungünstigen familiären Umständen zu unterstützen: Weil ein hohes Selbstwertgefühl, eine gute Einschätzung der Wirksamkeit des eigenen Handelns und die Überzeugung, dass das, was geschieht, kontrollierbar ist, das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, das Niveau des sozialen Zusammenhalts und die kollektive Effizienz des lokalen Netzes, das Niveau an sozialen und Freizeitangeboten, das Niveau informeller sozialer Unterstützung, die Qualität der Schulen“ gehören zu den von Hoelscher genannten Kinder stärkenden Faktoren.
In Österreich wurde in den letzten Jahren viel geleistet in den ersten beiden Strategien (Familienleistungen, Gratiskindergartenjahr etc.). Auch sorgen die meisten Eltern gut für ihre Kinder, viele verteilen das Familieneinkommen zu deren Gunsten. Wenn ihnen dies aus welchen Gründen immer nicht möglich ist, ist es die Aufgabe der Gesellschaft, die Kinder dort aufzufangen, wo die Familien ausfallen. Dies können Betreuungs- und Bildungseinrichtungen am besten, wenn sie gut auf die gesundheitliche und kognitive Entwicklung jedes Kindes achten. Damit können sie Chancengleichheit für alle Kinder herstellen, eine Kernaufgabe jeder Gesellschaft.
(Thema des Monats Jänner 2010)
Armut ist relativ
Martin Schenk: Im untersten Stockwerk
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Literaturtipps