Gesunde Kindheit - ein KinderrechtDie Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicher zu stellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.“ heißt es im Art. 24, Abs. 1 der KRK Das Recht auf Gesundheit ist keineswegs nur eine Herausforderung in Entwicklungsländern. Sicher, in unseren entwickelten Wohlfahrtsstaaten verhungern keine Kinder und ein dichtes Netz an ärztlichen Diensten und Vorsorgeuntersuchungen gewährleistet im internationalen Vergleich hohe Standards im Gesundheitssystem. Gesundheitsvorsorge ist der Leitgedanke. Umgesetzt wird er in Österreich mit dem Mutter-Kind-Pass-Programm, schulärztlichen Untersuchungen bis zum Ende der Schulpflicht, Impfprogrammen, Gesundheitserziehung zu den Themen Ernährung, Bewegung, Rauchen, Drogen, HIV/AIDS und psychische Gesundheit. Mit dem Projekt Gesunde Schule“, soll die Gesundheitsförderung in Österreichs Schulen nachhaltig verankert werden. Österreich beteiligt sich am Europäischen Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen, das die persönliche Kompetenz der Schüler/innen zu gesundheitsbewusstem Verhalten fördern will. Das 1998 beschlossene Gesundheitsförderungsgesetz bildet die rechtliche Basis für umfassende präventive Aktivitäten. Denn ein gutes Gefühl für den eigenen Körper und Eigenverantwortung sind die Grundlagen, die von der Schule wie in der Elternbildung vermittelt werden müssen. Gesundheitsförderung und Stärkung sozialer Kompetenz gehen Hand in Hand. Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit 1986 definierte die WHO in der Ottawa Charta Gesundheit in einem umfassenden Sinn als körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden. Wie sieht es mit der Gesundheit von Kindern nach diesem Konzept aus, das soziale und individuelle Ressourcen ebenso betont wie körperliche Fähigkeiten? Verschiedene Studien zeigen, dass Gesundheit und Lebenszufriedenheit von Kindern und Jugendlichen eng mit der sozialen Lage ihrer Familien zusammenhängen, aber auch mit ihrer Zufriedenheit in der Schule bzw. mit dem Arbeitsplatz und der sozialen Integration in Gleichaltrigengruppen (HBSC 2007). Zu den wichtigsten gesundheitlichen Problemen gehören in Österreich wie in anderen Industriestaaten Fehlernährung, Bewegungsmangel (v.a. bei Mädchen) und Suchtmittelkonsum. 2006 waren 20 % der Buben und 18 % der Mädchen im Pflichtschulalter übergewichtig und 41 % der 15Jährigen fühlen sich zu dick. Essstörungen – Adipositas, Bulimia nervosa, Anorexia nervosa und Binge Eating nehmen zu. Fast ein Drittel der Wiener Volksschüler/innen hat Haltungsfehler. Der subjektive Gesundheitszustand der 11-15Jährigen nimmt mit dem Alter ab, psychische Probleme und Risikoverhalten zu. Das Erstkonsumalter für den Konsum von Nikotin, Alkohol und illegalen Drogen sinkt bei Burschen und Mädchen. Die Herausforderung ist zweifach: Einerseits sind all diese Bedrohungen der Gesundheit junger Menschen Krankheiten von Gesellschaften, die im Überfluss leben. Andererseits sind gerade jene Burschen und Mädchen besonders davon betroffen, die am Rande leben. Das heißt, den Blick für soziale Randgruppen zu schärfen, integrative Maßnahmen für Familien und Jugendliche zu stärken. Es heißt auch, Rollenbilder hinterfragen zu lernen, um ungesunden Vorbildern widerstehen zu können. Es heißt, das Gesundheitsbewusstsein von Eltern ab der Schwangerschaft zu stärken, sollen Suchtverhalten aber auch Gewalt verhindert werden. Kinderrechtszugang im Gesundheitssystem Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Anliegen der Kinderrechtskonvention. Wenn auch nur Artikel 24 direkt auf Gesundheit Bezug nimmt, so sind viele der in der Konvention enthaltenen Bedürfnisse und Rechte von Kindern gesundheitsrelevant. Denn werden die Rechte der Kinder in anderen Bereichen nicht eingehalten, so hat dies einen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Kindern. Z.B. haben Mädchen mit nur geringer Schulbildung ein höheres Risiko einer frühen Schwangerschaft. Die Vorsorge für das Wohlbefinden von Kindern – deren soziale Sicherheit, ein adäquater Lebensstandard – wie sie in den Artikeln 26, 27 und 18.3 ausgedrückt wird, ist gesundheitsrelevant. Auch die Referenzen auf Kinderarbeit, Gewalt, sexuelle Ausbeutung und Alkohol- und Drogenkonsum sind dies. Fast alle Artikel der KRK haben einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Gesundheit von Kindern. Diese Unteilbarkeit und Zusammengehörigkeit aller Kinderrechte macht es notwendig, das Kind im Zentrum aller Interventionen zu halten und sicher zu stellen, dass alle Maßnahmen, die für Kinder gesetzt werden, dem Recht auf Leben, Überleben, Gesundheit und Entwicklung des Kindes dienen. Die WHO betont die Bedeutung des Menschenrechtszuganges in allen Gesundheitsfragen. Daher ist es nur konsequent, dass sie einen Kinderrechtsansatz in allen Politiken für Kinder wählt und dazu beitragen will, dass die Kinderrechte im Gesundheitssektor bekannter werden. (Thema des Monats April 2010) Unter dem Titel Recht auf Gesundheit von Anfang an stellt der Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin - aks - Vorarlberg seine Programme und Angebote für mehr Kinder- und Jugendgesundheit vor. Die Expertenstimme zum Thema Strategien einer zukunftsorientierten Kinder- und Jugendgesundheitsversorgung in Österreich kommt von Prim. Dr. Klaus Vavrik, für die Österreichische Liga für Kinder- u. Jugendgesundheit. |
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