Recht auf Bildung und Chancengleichheit?
Von Mag. Norbert Neuwirth, Österr. Institut für Familienforschung (ÖIF), Universität Wien
UN-Konvention über die Rechte des Kindes - Artikel 28: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere • den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; • die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen; • allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen; • Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen; • Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
Für Österreich sind die Forderungen dieser UN-Konvention schon lange erfüllt. Dennoch lässt sich hierzulande eine ausgeprägte soziale Reproduktion von Bildungschancen erkennen, die nicht nur die Forderung nach Chancengleichheit relativiert, sondern auch ineffizienten Umgang mit Humanpotential vermuten lässt: Da Kinder aus bildungsfernen Schichten grundsätzlich deutlich geringere Chancen auf weiterführende Bildungskarrieren haben, wird die Entwicklung deren Potentiale frühzeitig gekappt, während Kinder bildungsnaher Schichten ihren Bildungsweg weitgehend geerbt zu haben scheinen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde das Bildungssystem zwar wesentlich durchlässiger, dennoch ist die intergenerationale Reproduktion von Bildungschancen nach wie vor augenfällig.
Dies ist in erster Linie auf die frühe erste und zugleich nach wie vor wichtigste Bildungsentscheidung zurückzuführen: Das Kind soll im Alter von 10 Jahren bei der Entscheidung Hauptschule oder AHS“ über den weiteren Verlauf seiner Bildungskarriere bestimmen. Natürlich wird diese Entscheidung von den Eltern vorgenommen, die versuchen, dem Kind zumindest die eigene Bildungskarriere zu ermöglichen. Dieser Mechanismus wurde in den letzten Jahrzehnten einerseits durch die geschlechtsspezifische Egalisierung und andererseits durch die Annäherung der Bildungschancen von Städtern und Landbevölkerung weitgehend überlagert. Sieht man den Verlauf über die Zeit (Datenquelle: Mikrozensus 1996-2), kann man eine Verdoppelung der AbsolventInnen der AHS-Unterstufe seit Kriegsende beobachten (Geburtskohorte 1935-39: 13% - Geburtskohorte 1975-79: 27%), wobei der Anteil in der Stadt allerdings nach wie vor doppelt so hoch ist als am Land. Die vergleichsweise hohe Qualität der Hauptschule am Land kompensiert jedoch teilweise dieses Verhältnis. Der Einfluss der Bildungsschicht der Eltern bleibt hingegen weitgehend konstant. In beiden Regionaltypen und unabhängig von der Bildungsschicht der Eltern wesentlich aufgeholt haben die Mädchen. Insgesamt haben – bezogen auf die Geburtskohorten 1965-79 – Kinder von Eltern mit Pflichtschulabschluss zu 90% einen Hauptschulabschluss vorzuweisen, während 80% von Akademikerkindern die AHS-Unterstufe absolvierten.
(Thema des Monats September 2006)
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