Bildung ist ein Kinderrecht
Die Kinderrechtskonvention sichert Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung zu und verpflichtet die Vertragsstaaten, allen Kindern ein breites Angebot an Bildungsmöglichkeiten verfügbar zu machen. Chancengleichheit - eines der Grundprinzipien der Konvention (Art. 2) - ist gerade im Bildungszugang eine zentrale Anforderung.
Damit sollen die Voraussetzungen gegeben werden, dass jedes Kind all seine Fähigkeiten und Neigungen optimal entwickeln kann. Dafür müssen gute Bedingungen für die persönliche Entwicklung, zu der auch Beratungsangebote für die geeignete Bildungskarriere gehören, geboten werden.
Artikel 28 spricht auch die Notwendigkeit an, den regelmäßigen Schulbesuch zu fördern und frühzeitige Schulabbrüche zu vermeiden. Dies kann neben einem entsprechenden Zugang im Unterricht auch Sozialdienste für die ganze Familie erfordern.
Das Schulklima muss sicher stellen, dass die Menschenwürde aller Kinder sowie die Werte der Konvention gewahrt werden.
Förderung aller Fähigkeiten zur vollen Entfaltung!
Neben den eher quantitativen Kriterien in Artikel 28 sieht die Konvention auch wichtige qualitative Aspekte, also Prinzipien der Bildung vor. Besonders wichtig im Schuldialog soll es sein, wie die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung gebracht werden können:
"(1) Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,
a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;
b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Satzung der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;
c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;
d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;
e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.
(2) Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht." (Art. 29)
Für Österreich sind diese Forderungen grundsätzlich erfüllt. Die gesellschaftlichen Entwicklungen unterstützen nun das Kinderrecht auf faktische Chancengleichheit und machen eine ständige quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Bildungssystems notwendig.
Zuerst geht es dabei darum, die nach wie vor deutliche intergenerationale Reproduktion von Bildungschancen abzubauen. Weiterführende Bildungskarrieren müssen Kindern aus bildungsfernen Schichten ebenso zugänglich sein wie Kindern aus bildungsnahen Schichten, damit die Potentiale aller Kinder ausgeschöpft werden. Dies ist im Dienste der gesamten Gesellschaft, deren Zukunft vom Bildungsniveau und von den Qualifikationen seiner Mitglieder abhängt.
Die Einführung des verpflichtenden und kostenlosen Kindergartenjahres vor der Einschulung (seit dem Schuljahr 2010/11) dient ganz wesentlich der frühkindlichen Förderung. Diese ist Voraussetzung für einen fairen Schulstart, der für viele Kinder die ganze Schulkariere bestimmt.
Es geht aber auch zunehmend darum, wie die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten eines jeden Kindes voll zur Entfaltung gebracht werden können. Dazu braucht es einen differenzierten Zugang zu jedem Kind.
Wie die in Österreich für die Bildung verantwortlichen Institutionen (Bund und Länder) darauf reagieren, ist im "Konzept der Bildungsreform für Österreich" (Juni 2010) ersichtlich.
Die Bildungsreform für Österreich - Das Gesamtkonzept in der Umsetzung
Dr. Edwin Scheiber: "Begabungs- und Begabtenförderung - eine Chance und Aufgabe für Gesellschaft und Schule"
Links
Literaturtipps
(Thema des Monats Sept. 2010)