Wer ist denn behindert?
Um sagen zu können, wie viele Menschen mit Behinderungen es gibt, müsste es genaue Kriterien dafür geben, wann jemand als behindert gilt. Behinderung ist einerseits ein gradueller Zustand, andererseits will niemand ein Register, in das wir unseren jeweiligen Gesundheitszustand eintragen müssen. Weil es also keine einheitliche und verbindliche Definition von Behinderung gibt, lässt sich die tatsächliche Zahl der Menschen mit Behinderung nur schätzen; häufig wird von 10 Prozent der Gesamtbevölkerung ausgegangen.
Etwa 75.000 Kinder erhalten den Erhöhungszuschlag zur allgemeinen Familienbeihilfe wegen ihrer erheblichen“ Behinderung. Im Sinne des § 8 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gilt ein Kind als erheblich behindert, "wenn eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 vH betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen."
In Österreich werden die Gesetze und Rahmenbedingungen kontinuierlich verbessert, um der Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen entgegen zu wirken und ein Leben in ihrer Familie und im sozialen Nahraum zu erleichtern.
Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Leben in ihrer Familie
Das Recht des Kindes, in seiner Familie zu leben, und die Eltern bei ihrer Aufgabe zu entlasten wird u.a. durch die beitragsfreie Pensionsversicherung des pflegenden Elternteiles bis zum vierzigsten Lebensjahr des Kindes, umgesetzt. Der Rechtsanspruch auf Pflegegeld ab der Geburt (seit 2009) und der Erschwerniszuschlag für schwer intellektuell und körperlich behinderte Kinder sind weitere Bausteine, Kindern mit Behinderungen ein Leben in ihrer Familie zu erleichtern.
Weil entscheidende Weichen für die Entwicklung der Fähigkeiten des Menschen in frühester Kindheit gestellt werden, gibt es in Österreich Angebote der mobilen Frühförderung und Familienbegleitung. Dabei werden behinderte Kinder sowie Kinder mit Entwicklungsrisiko im Kleinkind- und Vorschulalter begleitet und deren Eltern im familiären Umfeld unterstützt.
Die Förderangebote werden individuell den Entwicklungsschritten des Kindes angepasst und auch auf die Möglichkeiten des Kindes innerhalb der Familie abgestimmt. Die Prinzipien der Frühförderung und Familienbegleitung sind: Frühzeitigkeit, Familiennähe, Ganzheitlichkeit, Interdisziplinarität, Emanzipation, Integration.
Damit entspricht die Frühförderung dem Artikel 29 der KRK, nach dem Bildung auf die Persönlichkeit, Begabung und geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes gerichtet sein muss, damit es diese voll zur Entfaltung bringen kann.
Integration in der Schule und in den Arbeitsmarkt
Seit der Aufhebung der Schulunfähigkeit im Jahr 2005 ist es nicht mehr möglich, dass die Schulbehörde ein Kind aus dem Pflichtschulangebot ausschließt. An vielen Schulen wird bereits darauf geachtet, dass jedes Kind möglichst individuell gefördert wird, auch wenn ein durchgängig inklusives Schulsystem noch nicht behauptet werden kann.
Mit der integrativen Berufsausbildung (2002 beschlossen) bekommen Jugendliche mit Behinderung eine Chance, für den Arbeitsmarkt besser qualifiziert zu werden und die Beschäftigungsoffensive fördert deren Anstellung.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (2005) schafft mit dem Recht auf Barrierefreiheit eine Handhabe, Barrierefreiheit in Schulen und Freizeit- und Kultureinrichtungen einzumahnen.
(Thema des Monats Dezember 2011)
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Ein behindertes Kind!?!
Mag.a Judit Marte-Huainigg und Mag. Gregor Demblin: Sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Österreich erfüllt?
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Literaturtipps