Zwangsheirat ist eine Kinderrechtsverletzung
Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden“ heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Art. 16, Abs.2).
Zwangsheirat ist demnach eine Verletzung von Menschenrechten, von der in erster Linie Minderjährige betroffen sind.
Auch wenn die Kinderrechtskonvention Zwangsheirat nicht explizit erwähnt, sind doch Verletzungen von Kinderrechten damit verbunden:
Denn Zwangsheirat ist Gewalt: Größtenteils sind es Mädchen, die gegen ihren Willen einen unbekannten oder ungeliebten Menschen heiraten müssen. In dieser Ehe sind sie meist gezwungen, die Schule oder die Ausbildung abzubrechen und ein fremdbestimmtes Leben aufzunehmen. Mädchen geraten dabei in eine Zwangssituation, in der sie neben psychischem und sozialem Druck nicht zuletzt oft auch physischer Gewalt ausgesetzt sind.
Darüber hinaus wird das Recht des Kindes, angehört zu werden und mitentscheiden zu können, ebenso missachtet wie das Recht auf Bildung und bestmögliche Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Die Vereinten Nationen nennen frühe erzwungene Heiraten neben anderen Formen von "schädlichen traditionsbedingten Bräuchen" (wie Genitalverstümmelung und so genannten Ehrenmorden) und verweisen auf die Verletzung der KRK-Artikel 19 (Schutz vor Gewalt), 28 (Recht auf Bildung) und 37 (Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung).
Zwangsehen - ein weltweites Phänomen
Zwangsehen sind ein weltweites Phänomen, das auf Tradition, nicht jedoch auf einer bestimmten Religion beruht: Zwangsverheiratungen gibt es in islamischen und hinduistischen Gesellschaften, aber auch in buddhistischen und christlichen Kulturen und es gibt sie in allen gesellschaftlichen Schichten, in armen und reichen Familien. Die Religion wird dabei fälschlicherweise zur Legitimation patriarchalischer Traditionen, in denen Mädchen und Frauen benachteiligt und diskriminiert werden, herangezogen.
Zwangsehen gibt es auch in Österreich
Obwohl Zwangsheirat eine Straftat ist, für die bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft drohen (§ 106/1/3 StGB), schätzen Expert/innen, dass in Österreich jährlich um die 200 Mädchen und junge Frauen von Zwangsheirat betroffen sind. Es sind dies meist Mädchen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die bereits in zweiter oder dritter Generation hier leben. Aber auch Mädchen, die aus dem Heimatland einem in Österreich lebenden Mann zugesprochen werden, sind davon betroffen. Da sie dann meist ohne Ausbildung und Sprachkenntnisse in einem fremden Land leben müssen, ist deren Abhängigkeit oft besonders bedrohlich. Auch die Rechte junger Männer sind verletzt, wenn sie von ihren Eltern ungewollt verheiratet werden, aber ihr Spielraum ist in der Situation dennoch meist größer als der von Mädchen.
Gründe gibt es viele…
Familien zwingen ihre Kinder - meist ihre Töchter, aber auch Söhne - zur Heirat aus vielerlei Begründungen: kulturelle Wertvorstellungen, innerfamiliärer Druck, aber auch wirtschaftliche Gründe.
Zwangsheirat ist verboten
In Österreich ist Zwangsehe, d.h. die Nötigung zur Ehe, ein Offizialdelikt. Damit kann auch ein Dritter, ohne Zustimmung der betroffenen Frauen und Mädchen, gegen die Zwangsehe rechtlich vorgehen. Mit dieser Regelung im Strafrechtsänderungsgesetz 2006 wurde den Betroffenen der emotionale Druck genommen und es leichter gemacht, sich gegen die Zwangsheirat zu wehren.
Vergewaltiger oder geschlechtlicher Nötiger ist in Österreich nicht nur der Ehemann, der seine Frau unter Gewaltanwendung oder gefährlicher Drohung zum Beischlaf mit ihm zwingt, sondern auch derjenige, der das Opfer zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs mit einem Dritten nötigt. Es ist also auch der Vater, der seine Tochter mit Gewalt oder gefährlicher Drohung dazu zwingt, den Beischlaf mit ihrem Ehemann zu erdulden, unmittelbarer Täter der Vergewaltigung oder geschlechtlichen Nötigung.
Was tun…
Die Frauenministerin unterstützt
- ein Ausbildungsprogramm für Mädchen und junge Frauen, die selbst von Zwangsheirat bedroht oder betroffen waren, damit diese wiederum anderen potentiellen Opfern in ihrem Umfeld helfen können.
- die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung von Multiplikator/innen wie Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen, Jugendbetreuer/innen und Familienrichter/innen, damit sie Zwangsheirat erkennen, besser verstehen und damit umgehen können.
Auf der internationalen Ebene widmen sich neben den Vereinten Nationen mit der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), der Europarat im Art. 12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und auch die EU mit einzelnen Projekten dem Kampf gegen Zwangsheirat.
Wichtig ist demnach …
darüber zu reden, Bewusstsein zu schärfen, Mädchen migrantischer Herkunft durch Bildung stärken, die Integration von Familien mit Migrationshintergrund fördern, Meinungsbildner in den Migrationsgemeinschaften für die Prävention gewinnen, Beratungsstellen bekannt machen …
(Thema des Monats Jänner 2011)
Motive für Zwangsheirat
Meltem Weiland: Zwangsheirat kostet dich deine Freiheit. Lebenslänglich!
Links
Literaturtipps