Internationale Bemühungen im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von KindernDie sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein Verbrechen, das vor keiner Grenze halt macht. Deshalb sind gemeinsame Strategien wichtig, die auf der europäischen und internationalen Ebene entwickelt und umgesetzt werden. Weltkongresse gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern 1996 fand die Erste Weltkonferenz in Schweden statt. In der Stockholmer Erklärung haben sich die Vertreter/innen von Regierungen, der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, um Kinder besser vor sexueller Ausbeutung in Form von Kinderpornographie, Kinderprostitution (auch über Sextourismus) und Kinderhandel zu schützen. Die Zielsetzungen des Zweiten Weltkongresses, der 2001 in Yokohama stattfand, wurden in der Yokohama-Verpflichtungserklärung festgehalten. Ein wichtiges Resultat war die Erstellung eines Europäischen und Zentralasiatischen Aktionsplans zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung, dessen Umsetzung vom Europarat in einem Mid-Term Review (2005) überprüft wurde. Das Ziel des Dritten Weltkongresses (2008, Rio de Janeiro) war, die neuen Herausforderungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu identifizieren und festzustellen, welche Fortschritte, aber auch welche Defizite im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern vorhanden sind. Der Pakt von Rio, wie das Abschlussdokument auch genannt wird, hebt sich von den Ergebnissen der vorgängigen Konferenzen v.a. durch Strategien gegen die neuen Formen von sexueller Ausbeutung ab. Er fokussiert stärker auf die Pornographie im Internet, den Kinderhandel und die wachsende Migration rund um die Welt. Zur wirksameren Prävention und Minderung von Risiken von sexueller Ausbeutung wird eine umfassende Strategie vorgeschlagen, die aus einem Set von Gesetzen, Politiken, Regulationen und Diensten aus allen Sektoren besteht – insbesondere aus sozialen Diensten, Bildung, Gesundheit, Sicherheit und Gerichtsbarkeit. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention im Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie“ haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention zum Themenbereich kommerzielle sexuelle Ausbeutung spezifiziert; sie wurde am 25.5.2000 zur Unterzeichnung aufgelegt und ist 2002 in Kraft getreten. Übereinkommen des Europarates Da die – meist in organisierter Kriminalität agierenden – Täter durch die Entwicklung neuer Kommunikationstechnologien ihre Methoden und ihren Aktionsraum ständig erweitern, sind auch immer wieder neue Strategien erforderlich. Der Europarat hat darauf mit drei Übereinkommen reagiert: Die Konventionen zu Cybercrime (2002), gegen Menschenhandel (2005) und gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (2007). Das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch soll die Prävention von sexueller Ausbeutung, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Täter verstärken. Die neue Konvention ist das erste Rechtsinstrument, das die verschiedenen Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Straftat einstuft. Neben den häufigsten Verletzungen in diesem Bereich – sexueller Missbrauch, Kinderprostitution, Kinderpornographie, erzwungene Beteiligung von Kindern an pornographischen Darbietungen – stuft die Konvention auch das Grooming“ (das Anwerben von Kindern zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung) und Sextourismus als Straftat en. In Österreich ist das Übereinkommen seit 1. Juni 2011 in Kraft, ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung ist im Parlament; die EU verhandelt eine Richtlinie mit verbindlichen Vorgaben. Rahmenbeschlüsse des Rates der Europäischen Union Aufbauend auf dem Übereinkommen des Europarates hat die Europäische Kommission am 25. März 2009 zwei Vorschläge für neue Vorschriften zur verstärkten Bekämpfung von Menschenhandel, sexuellem Missbrauch von Kindern, sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie verabschiedet. Diese neuen Vorschläge werden die bestehenden Rechtsvorschriften ersetzen, die seit 2002 bzw. 2004 in Kraft sind. Der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung geht über das Übereinkommen des Europarates in folgenden Punkten hinaus:
Der Rahmenbeschluss trägt auch den rasch fortschreitenden Cyberspace-Technologien Rechnung. Neue Formen des Missbrauchs wie die zweifelhafte Kontaktaufnahme und das Anlocken von Kindern per Internet, das Betrachten kinderpornografischer Darstellungen, auch ohne dass Dateien heruntergeladen werden, oder die Zurschaustellung von Kindern vor Webcams sollen unter Strafe gestellt werden. Ziel ist u.a. auch die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften und Strafen innerhalb der EU. (Thema des Monats Juli 2009) Kommerzielle Sexuelle Ausbeutung von Kindern Astrid Winkler: 3. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern (Rio de Janeiro, 2008) |
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