3. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern (Rio de Janeiro, 2008)Mag. Astrid Winkler, Soziologin, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich Im November 2008 versammelten sich wiederum Vertreter/innen von 137 Regierungen, NGOs, Hilfseinrichtungen, Privatsektor sowie rund 300 Kinder und Jugendliche aus 170 Ländern, insgesamt rund 3.000 TeilnehmerInnen, in Rio de Janeiro, Brasilien, um den Stand der Bekämpfung von sexueller Ausbeutung von Kindern zu diskutieren. Organisiert wurde der Kongress, wie auch die beiden vorhergehenden, von ECPAT International, Unicef, der NGO-Group beim UN-Kinderrechtskomitee in Kooperation mit dem Gastgeberland, diesmal Brasilien. Erfolge seit dem 1. Weltkongress Seit dem Ersten Weltkongress, der 1996 in Stockholm abgehalten wurde, ist viel geschehen. So wurden Gesetze verbessert wie etwa die Möglichkeit, Täter strafrechtlich in ihrem Heimatland zu verfolgen, auch wenn der Kindesmissbrauch im Ausland stattgefunden hat und zwar unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen im Tatland - in Österreich ist dies seit 1997 möglich. Die Zahl der Verurteilungen ist jedoch gering: kaum mehr als zehn Personen, meist sogenannte Sex- bzw. Kindersextouristen“ sind es, die die heimische Justiz rechtskräftig in letzten zehn Jahren verurteilt hat. Schätzungen von ECPAT Österreich zufolge, könnten es jedoch mindestens 4.000 Österreicher/innen sein, die sich jährlich schuldig machen . Das liegt zum einen an der Kompliziertheit der Ermittlungen, die ja von der Polizei im Tatland durchzuführen sind, in Abstimmung mit der heimischen Polizei. Mit vielen Hot-Spot“-Ländern, also solchen, wo eben Kindesmissbrauch durch Sextouristen gehäuft auftritt, funktioniert die Kooperation eher schlecht als recht; Korruption und nicht genügende Beweismittel tun das Ihrige, um ein Verfahren in Österreich nicht erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Für diese aufwändigen Ermittlungen sind viele Ressourcen und gute Ausbildung der Beamten (Polizei und Justiz) wichtig. Dennoch ist in den vergangenen fünf Jahren eine Zunahme sowohl bei den Hinweisen, den Ermittlungen und auch den Verurteilungen zu verzeichnen. Häufig sind es Mitreisende oder Mitarbeiter/innen von Reiseveranstaltern bzw. Hotels, die entscheidende Hinweise liefern oder einen Fall überhaupt der Behörde zur Kenntnis bringen. Hier ist also das Engagement des/der Einzelnen bzw. der Tourismuswirtschaft besonders gefragt. Mehr Hinweise dazu, was man tun kann bzw. soll finden sich u.a. bei www.ecpat.at. Auch wurden in vielen Ländern die Schutzbestimmungen für Minderjährige ausgebaut. So wurde etwa das Schutzalter für sexuelle Handlungen erhöht bzw. eine maximale Altersdifferenz bei freiwilligen, sexuellen Beziehungen von Jugendlichen eingeführt. Zahlreiche Regierungen haben verstärkt Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt. Viele der oft von internationalen Organisationen unterstützten Aktivitäten zum Thema Menschen- bzw. Kinderhandel“ bezogen sich auf die Herkunftsländer, z.B. in Osteuropa. Wichtig ist dabei auch die Einrichtung einer nationalen Koordinationsstelle für die Bekämpfung von Menschenhandel, wie etwa in Österreich die seit 2006 bestehende Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels. In diesem Rahmen hat die Arbeitsgruppe Kinderhandel“ ein Aufklärungsfaltblatt für Praktiker/innen in der Jugendwohlfahrt, bei der Polizei sowie auch bei Auslandsvertretungen entwickelt, das die Identifikation von Opfern von Kinderhandel erleichtern soll. Internationale Erfahrungen zeigen, dass es bei der Identifizierung und Betreuung von Opfern von Kinderhandel besonders auf die Kooperation zwischen den unterschiedlichen Akteuren (Polizei, Jugendwohlfahrt, NGOs, freie Sozialarbeit etc) ankommt. Last but not least, ist es der Privatsektor (z.B. Tourismuswirtschaft und Internet-Industrie) der in den vergangenen Jahren stärker begonnen hat, ethische Unternehmenskriterien umzusetzen. Seit 2001 haben rund tausend Unternehmen der Tourismuswirtschaft den internationalen Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus – The Code (www.thecode.org) unterschrieben, der sie einer ethischen Firmenpolitik im Hinblick auf Kinderschutz sowie Kundensensibilisierung und MitarbeiterInnenschulung verpflichtet. In Österreich haben die beiden Dachverbände der Reisebürowirtschaft, ÖRV (Österr. Reisebüroverand) und ÖVT (Österr. Verein für Touristik) 2001 den Verhaltenskodex unterzeichnet. Damit sollen die Mitglieder zur freiwilligen Umsetzung motiviert werden. Positive Beispiele zur Information von Kund/innen in Österreich finden sich etwa auf den Webseiten von www.jumbo.at und www.tui.at sowie in den Reisekatalogen von TUI, Jumbo Touristik und Verkehrsbüro/Ruefa. Als einzige Hotelgruppe hat in Österreich ACCOR den Kodex unterzeichnet. Die Internetindustrie hat auch Maßnahmen zur Selbstkontrolle eingeführt bzw. beteiligt sich an, meist von NGOs betriebenen, Meldesystemen wie etwa STOPLINE. Kinderschutz – noch ein weiter Weg Sexueller Ausbeutung von Kindern ein Ende zu setzen ist nach wie vor ein langwieriger und schwieriger Prozess, der konsequentes und koordiniertes Handeln erfordert, vor allem von Seiten der Regierungen, die letztlich für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention und ihrer Zusatzprotokolle sowie diverser anderer verpflichtender internationaler Instrumente verantwortlich sind. Doch auch der private Sektor und nicht zuletzt jede/r Einzelne ist aufgerufen seinen/ihren Beitrag zu leisten. Und bei all dem zeigen sich noch viele Defizite bzw. mangelndes Bewusstsein und eine gewisse Tendenz des Wegschauens“. Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise tut das ihre und so fielen auch am Weltkongress die Prognosen düster aus. Weil sich die Armut verschärfen wird, wird erwartetet, dass mehr Kinder und Jugendliche in die Fänge von Menschenhändlern geraten und Täter wie kriminelle Organisationen werden zunehmend auf das Internet zugreifen, um an potentielle Opfer heranzukommen. Wo hapert es also noch am meisten und was wäre in Österreich zu tun? Österreich sollte dem guten Beispiel“ Deutschlands folgen und eine gesetzliche Verpflichtung zum Blocken von eindeutigen Webseiten anstreben. und den Zugang zu illegalen, kinderpornographischen Inhalten verwehren. Bei den Internetserviceprovidern stoßen solche Maßnahmen nicht nur auf Zustimmung. Technisch kompliziert, sehr kostspielig und von fraglichem Nutzen, lauten oft die Einwände. Neben Deutschland haben sich jedenfalls auch andere Ländern wie z.B. Großbritannien und Schweden zu diesem Schritt entschlossen, z.T. auf freiwilliger Basis der Internetserviceprovider. Aus der Sicht von ECPAT ist es eine Maßnahme mehr – wenn auch nicht die allumfassende Lösung - um dem Konsum von Kinderpornographie“ den Riegel vorzuschieben und daher in jedem Fall zu begrüßen. Auf allen Ebenen zu verstärken sind Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Kinderhandel, Prävention von Gefahren durch Internet und Handy. Dazu gehören Schulungen für relevante Behörden, die mit diesen Phänomenen zu tun haben, die Sensibilisierung von Reisebürofachkräften und – vor allem – mehr Aufklärung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Peer-to-Peer Workshops) über Umgang mit Internet und Handy im Hinblick auf Gefahren. Denn immer häufiger werden Jugendliche unwissentlich bzw. halb-wissentlich, aber auch mit Absicht durch das Verschicken von selbst hergestellten pornographischen Fotos und Filmen zu Täter/innen, wie Expert/innen berichten. Aber auch die Eltern, die wegen mangelnder Kenntnis des Umgangs mit den neuen Medien oft überfordert sind, wären einzubeziehen, wie etwa durch gezielte Informationsmaßnahmen. Die Privatindustrie, allen voran Tourismuswirtschaft und Internetprovider, sollte sich stärker als bisher engagieren, wenn es um Schutz von Kindern vor Sextouristen“ geht, die real oder virtuell Kinder missbrauchen oder sich am Missbrauch eines Kindes vergnügen. Was kann jede/r tun? Der/die Einzelne kann auf unterschiedlichen Ebenen wichtige Maßnahmen setzen oder Hinweise liefern:
Was ist sexuelle Ausbeutung von Kindern? Wenn Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr für sexuelle Handlungen in Geld oder durch andere Güter bezahlt“ werden bzw. wenn Dritte Geld, etwas für die Vermittlung oder das Tolerieren dieser Kontakte erhalten, findet sexuelle Ausbeutung“ statt. Zum Umfeld, in dem diese Ausbeutung stattfindet gehören üblicherweise Prostitution, Pornographie sowie der Menschen-bzw. Kinderhandel. Vom internationalen Rechtsverständnis (z. B. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention) her sowie auch in Bezug auf das österreichische Strafgesetzbuch (StGB), handelt es sich in jedem Fall bei der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen immer um sexuellen Missbrauch, erweitert um eine ökonomische“ Komponente bzw. Interessen von Dritten. Das bedeutet etwa, dass es im StGB keinen eigenen Paragraphen für sexuelle Ausbeutung“ gibt. Als Delikt erfasst hingegen wird Schwerer Missbrauch“ (mit unter 14-jährigen Kindern) bzw. Missbrauch (mit unter 16-jährigen Kindern) sowie der Missbrauch mit Jugendlichen (mit unter 18-jährigen Kindern). Die Delikte der Vermittlung bzw. das Profitieren von solchen Kontakten wird in unterschiedlichen, zusätzlichen Paragraphen festgehalten. Eindeutig strafbar macht sich etwa jeder Kunde, der (wissentlich) sexuelle Kontakte zu einer minderjährigen Prostituierten (unter 18 Jahre) unterhält. Was pornographische Darstellungen von Kindern (Kinderpornographie“) betrifft, so ist seit 1. Juni 2009 auch der reine Konsum (wenn er absichtlich stattfindet) strafbar. Besitz von und Handel mit pornographischen Darstellungen von bzw. mit Kindern ist seit 2004 als Delikt im StGB erfasst. Abschließend möchte ich noch auf den relevanten Unterschied zwischen freiwilliger Sexualität“ von Jugendlichen (in Österreich ab dem 14. Lebensjahr erlaubt) und sexueller Ausbeutung“ hinweisen, den zu kennen bzw. zu erfassen ganz zentral für die Prävention ist und manchmal Verständnisprobleme bereitet bzw. für Verwirrung sorgt. Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention und nach übereinstimmender Ansicht von Expert/innen müssen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor Ausbeutung und Missbrauch durch Prostitution, Pornographie und Menschenhandel geschützt werden. Diesem Verständnis nach kann es keine FREIWILLIGE Entscheidung von Kindern und Jugendlichen dafür geben, was immer auch die Lebensumstände dazu beitragen mögen. Wenn erwachsene Menschen die Notlage eines minderjährigen Menschen ausnützen und ihr/ihm Geld als Gegenleistung für Sex oder pornographische Darstellungen bieten oder sich mit solchen Darstellungen virtuell vergnügen, machen sich die Erwachsenen in jedem Fall und ausnahmslos des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs (freilich in unterschiedlicher Schwere, je nach Delikt) schuldig. Auch wenn die/der Jugendliche vermeintlich freiwillig“ dem zustimmen sollte. Sprachregelung Expert/innen problematisieren zunehmend die Verwendung der Begriffe Kinderprostitution“ und Kinderpornographie“, weil es fälschlich einen gewissen Eindruck von Normalität oder Selbstverständlichkeit suggeriert und zudem semantisch verwirrend ist. Handelt es sich um Prostitution/Pornographie von bzw. für Kinder? Korrekter wäre es von Sexueller Ausbeutung oder sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Pornographie, in der Prostitution und durch Menschenhandel“ zu sprechen, damit klar und deutlich wird, dass es eben KEINE normale sexuelle Handlung zwischen Erwachsenen und Jugendlichen – selbst wenn diese das Mündigkeitsalter erreicht haben - geben kann, wenn Ausbeutung, sprich: Bezahlung oder andere Gegenleistungen, im Spiel sind. (Thema des Monats Juli 2009) |
|||
| © BMWFJ / Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend | |||