Schutz der Privatsphäre des Kindes"(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. (2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“ KRK, Art. 16 Das Recht des Kindes auf Schutz der Privatsphäre ist auf einem besonders schmalen Grad zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedürftigkeit des Kindes angesiedelt. Es geht dabei um die Anerkennung des zunehmenden Bedürfnisses des Kindes nach Selbständigkeit und freier Entfaltung einerseits und um die Abwehr von Gefahren für das Kind andererseits. Diese schwierige Balance ist in vielen Lebensbereichen zu wahren: Balance zwischen Schutz des Privatlebens und Erziehungsaufgabe …im engsten Lebensraum innerhalb der Familie, in der Schule, in den Medien, im Internet. In der Familie heißt das, dass die Balance immer wieder zu finden ist zwischen loslassen und ausreichend über das Kind zu wissen, um es schützen zu können. Für Eltern ist es wichtig zu wissen, ob das Kind gefährdet ist, besonderes Risikoverhalten entwickelt hat (Suchtmittelkonsum, Essstörungen, …) oder ob es die richtigen“ Freunde hat, mit wem es reale oder virtuelle Kontakte pflegt, um es vor physischer und psychischer Gewalt, Missbrauch, wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung schützen zu können. Dieses auch aus Sorge um die Gesundheit des Kindes entstehende berechtigte Interesse an der Lebensweise von Heranwachsenden gibt jedoch nicht automatisch Anrecht auf Kontrolle des Zimmers, der Post, von E-Mails, Telefonaten etc. und anderer persönlicher Dinge. Im Konflikt mit der Pflicht zur Erziehung (KRK Art. 5 und 18) braucht es kompetente Kommunikation zwischen den Beteiligten, keine Spionage“. Das Recht auf Schutz vor Privatsphäre gilt auch für die Schule: Schultaschen, Notizen, Mitteilungen und Texte sind kein öffentliches Gut. Denn zum Schutz der Privatsphäre gehört auch der Ruf und die Ehre der Kinder und Jugendlichen, die es zu schützen gilt. Die Mama muss nicht tagtäglich über jeden Schritt informiert werden. Im Kindergarten gehen alle Kinder ihre ersten eigenen Schritte“, formulierte eine an guter Kooperation mit den Eltern interessierte Pädagogin in einem integrativen Kindergarten ihre Meinung, dass die Privatsphäre des Kindes während der Zeit im Kindergarten zu schützen“ ist. Sie drückt damit aus, dass die Privatsphäre eines jeden, auch von sehr jungen Menschen zu schützen ist. Privatsphäre im Internet Der Schutz der Privatsphäre ist im Internet besonders heikel. Eltern schützen hier ihr Kind am besten, indem sie es anleiten, keinerlei persönliche Informationen (z. B. Name, Alter, Geschlecht oder Anschrift) preiszugeben und keine Bilder von sich zu versenden. Es soll sie auch immer sofort verständigen, wenn es nach diesen persönlichen Informationen gefragt wird. Web-Dienste wie z.B. FreeMail-Kinderschutz können unterstützend sein. Privatsphäre in den Medien In der medialen Berichterstattung über tragische Ereignisse oder Familienkonflikte kommt es häufig zur Verletzung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre. So wichtig öffentliche Aufmerksamkeit für Kinderrechtsverletzungen ist, so leicht wird dabei selbst eines übertreten, wenn persönliche Details und Privates aus dem Familienleben preisgegeben werden. Die Pressefreiheit und das Recht auf Information müssen im Zielkonflikt mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes sehr sorgfältig abgewogen werden. In Unterhaltungssendungen wie "Super Nanny" u.a. Reality-Shows wird aber das Persönlichkeitsrecht des Kindes häufig strapaziert und anderen Interessen mit welchen Motiven auch immer nachgereiht. Das Recht auf Privatsphäre gilt selbst für die Wahl der Lektüre…. Wenn die Internationale Vereinigung der Bibliothekare feststellt, dass die Bibliothek verpflichtet ist, die Privatsphäre des Kindes zu respektieren, z.B. die Literatur oder Information, die das Kind benötigt, die Belege für seine Ausleihen und seine Ansichten zu schützen“. wird mit dem Datenschutzgesetz ein Kinderrecht unterstützt. (Thema des Monats Juli 2007) |
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