Erkennen und HandelnWas ist Kinderhandel? Kinderhandel ist Menschenhandel. Gemäß dem UN-Menschenhandelsprotokoll /Palermo-Protokoll (Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbes. des Frauen- und Kinderhandels (2000) zum Übereinkommen der VN gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität“; in Österreich seit 15.10.2005 in Kraft) gilt als Menschenhandel die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen (…) zum Zweck der Ausbeutung“. Dies geschieht zumeist durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit“ (Art. 3). Vielfach werden Kinder ihren Eltern / Obsorgeberechtigten einfach 'abgekauft'. Bei Kindern handelt es sich aber auch dann um Menschenhandel, wenn keines der genannten Druckmittel angewandt wurde. Eine allfällige 'Einwilligung' des Kindes oder der Obsorgeberechtigten ist nicht relevant. Österreich hat diese Definition in die nationale Gesetzgebung (§ 104a StGB) übernommen. Rechtslage Österreich ist Vertragsstaat sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente gegen Menschenhandel. Schutzpflichten gegenüber Kindern ergeben sich insbesondere aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989) und dem Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (2000), dem VN-Menschenhandelsprotokoll (2000), der Europaratskonvention gegen Menschenhandel (2005), sowie einschlägiger Instrumente der EU im Bereich Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Kindern. Mit dem Strafgesetzänderungsgesetz 2004 wurden die Verpflichtungen aus den Abkommen auf Ebene der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Opfer, umgesetzt. Insbesondere relevant ist § 104a im Strafgesetzbuch (StGB, am 1.5.2004 in Kraft getreten). Demnach ist Menschenhandel (1) Wer 1. eine minderjährige Person oder 2. eine volljährige Person unter Einsatz unlauterer Mittel (Abs. 2) gegen die Person mit dem Vorsatz, dass sie sexuell, durch Organentnahme oder in ihrer Arbeitskraft ausgebeutet werde, anwirbt, beherbergt oder sonst aufnimmt, befördert oder einem anderen anbietet oder weitergibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) Unlautere Mittel sind die Täuschung über Tatsachen, die Ausnützung einer Autoritätsstellung, einer Zwangslage, einer Geisteskrankheit oder eines Zustands, der die Person wehrlos macht, die Einschüchterung und die Gewährung oder Annahme eines Vorteils für die Übergabe der Herrschaft über die Person. (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat unter Einsatz von Gewalt oder gefährlicher Drohung begeht. (4) Wer die Tat gegen eine unmündige Person, im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, unter Anwendung schwerer Gewalt oder so begeht, dass durch die Tat das Leben der Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet wird oder die Tat einen besonders schweren Nachteil für die Person zur Folge hat, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Damit ist die bestehende österreichische Rechtslage grundsätzlich geeignet, Kinder vor den vielfältigen Formen des Kinderhandels zu schützen. Ausbeutungsformen Kinder, die Opfer von Menschenhändler/innen wurden, werden auf vielfältige Weise ausgebeutet. Beispiele sind: Prostitution, Pornographie, Drogenhandel, Bettelei, Verkauf von Blumen, Zeitungen etc., Kleinkriminalität, illegale Adoption, als Billigarbeitskräfte im Haushalt, in der Landwirtschaft, im Tourismus sowie auf Baustellen. Ein Großteil der Mädchen im Pubertätsalter wird jedoch sexuell ausgebeutet. Zu bedenken ist, dass jede Ausbeutungsform auch in sexuelle Ausbeutung münden kann und dass auch Buben gefährdet sind, sexuell ausgebeutet zu werden. Wer sind die Menschenhändler/innen? Menschenhändler/innen sind alle Personen, die in den Prozess des Menschenhandels involviert sind, beginnend bei der Anwerbung bzw. beim Verkauf im Heimatland; jene, die am Transport in das Destinationsland beteiligt sind sowie jene, die in Österreich das Kind ausbeuten bzw. Kontrolle über das Kind ausüben. Häufig handelt es sich um Mitglieder krimineller Organisationen; aber auch Einzelpersonen, Freund/innen des Opfers sowie Familienmitglieder können sich des Menschenhandels schuldig machen. Wie können Opfer von Kinderhandel erkannt werden? Kinder, die gehandelt wurden, identifizieren sich selbst meist nicht als 'Opfer von Kinderhandel’ bzw. sehen sich selbst gar nicht als Opfer. Besonders wenige Informationen bekommt man von Kindern, die sexuell missbraucht, vergewaltigt und schließlich ausgebeutet werden. Betroffene Kinder befinden sich in einer extremen psychischen und/oder de-facto-Abhängigkeit von Menschenhändler/innen! Diese haben ihnen u.U. ihre Dokumente abgenommen; haben sie eingeschüchtert (je nach Kulturkreis, evt. durch Voodoo Rituale); bedrohen sie oder ihre Familien im Heimatland; haben sie sexuell missbraucht; haben ihnen eingebläut’, dass sie vor allem Behörden niemals trauen dürften; drohen ihnen, dass ihre Schulden größer werden’, wenn sie sich nicht an die Abmachungen halten’. Angst, Scham und Sprachprobleme erschweren die Identifizierung. Daher hängt die Identifizierung solcher Opfer meist vom Bewusstsein und Wissen der/des jeweiligen Sozialarbeiters/in, Polizisten/in oder anderen Menschen ab. Häufig passiert es, dass die Geschichten der Kinder unglaubwürdig, widersprüchlich oder gar unrealistisch erscheinen. Vor allem, wenn keine oder unzureichend qualifizierte Übersetzer/innen beigezogen werden. Je mehr der folgenden Indikatoren zutreffen, desto stärker ist der Verdacht: Das Kind fällt Ihnen auf, weil es …
Verhalten des Kindes
Dokumente zur Einreise nach Österreich
Situation des Kindes in Österreich
Kontrolle durch Dritte und soziales Umfeld des Kindes
Auffällige Arbeitsbedingungen’
Risikoprofil und spezielle Gefährdungsindikatoren im Herkunftsland des Kindes Wichtig zu wissen ist weiters ... Oft beginnt ein Kinderhandel mit einem Migrationswunsch. Zum einen, weil sie eine bessere Zukunft suchen, zum anderen weil sie vor Gewalt und Missbrauch zu Hause fliehen wollen. Ihr Wunsch, das Heimatland zu verlassen, treibt v.a. ältere Kinder oft in die Hände von Menschenhändler/innen, die ihre Notlage ausnützen. Wenn folgende Indikatoren zutreffen - in beliebiger Kombination - besteht eine besondere Gefährdung für Kinder in ihren Heimatländern, Opfer von Menschenhandel zu werden. 1. Familienbezogene Faktoren Eine defizitäre Familiensituation, die von Armut, mangelnder Ausbildung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten, Gewalt, jede Form des Missbrauchs, Drogenabhängigkeit, Abwesenheit der elterlichen Fürsorge geprägt ist, kann dazu führen, dass ein Kind ins Ausland fliehen möchte bzw. dass die Familien in Kontakt mit Menschenhändler/innen kommen. 2. Soziale und ökonomische Faktoren In zahlreichen ost- und südosteuropäischen Ländern sowie den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion sowie zentralasiatischen und afrikanischen Ländern ist die Lage sehr bedrückend. Dazu gehören: Armut, hohe Arbeitslosigkeit (vor allem unter Jugendlichen bis zu 70 %), mangelnde Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche, schlechte Schulsysteme, mangelndes Bewusstsein über Kinder- und Arbeitsrechte, politische Instabilität bzw. autoritäre Regime, hoher Anteil an Migration (z.B. viele Eltern lassen ihre Kinder zurück, um im Ausland zu arbeiten und ein besseres Leben für sich und die Kinder zu ermöglichen), wenig Wissen über den Westen etc. Oft mangelt es in diesen Ländern an Vorsorgemaßnahmen für den Schutz der Kinder. Ein weiteres Problem in vielen dieser Länder ist die systematische Benachteiligung von Mädchenin der Bildung und Ausbildung sowie generell in der Gesellschaft. Mädchen gelten häufig als 'Ware' der Gemeinschaft, die die Familien zu unterstützen haben. Unter Umständen gelten kulturelle Normen, die vorsehen, dass Kinder schnell erwachsen werden (Verheiratung von Kindern, Kinderarbeit). Angehörige von Minderheiten, die im Heimatland ausgegrenzt und benachteiligt werden, wie etwa die Roma, sind stärker gefährdet Opfer von Menschen- bzw. Kinderhandel zu werden. 3. Schwierige Situationen für ein Kind im Heimatland Dazu gehören: Drogen- und Alkoholmissbrauch; Vernachlässigung; Schulabbruch; Waisenstatus; Flüchtlingssituation (z.B. wegen einer Kriegssituation); Zugehörigkeit zu marginalisierten Gruppen oder Minderheiten; Kriminalität; sexueller Missbrauch bzw. Ausbeutung; Kinder, die bereits einmal Opfer von Menschenhandel waren (Re-Trafficking). Was ist bei Verdacht zu tun? In Österreich werden Opfer von Kinderhandel großteils durch die Polizei identifiziert. Aber auch jede/r Sozialarbeiter/in bzw. Betreuer/in oder eine andere Behörde (z.B. Fremdenpolizei oder Vertretungsbehörden im Ausland) kann mit Opfern von Kinderhandel in Kontakt kommen. Unabhängig von der Situation, in der das Kind aufgegriffen wird (z.B. Notlage; auf der Straße; Diebstahl; Prostitution etc.): Seien Sie sich stets bewusst, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen traumatisierten jungen Menschen vor sich haben. Da diese Kinder von ihren Peinigern und Hintermännern/-frauen eingeschüchtert und bedroht werden, ist das Kind, das Sie vor sich haben, unter Umständen nicht kooperativ und verhält sich auch nicht wie ein Opfer“, sondern schweigt oder ist vielleicht auch aggressiv. Die folgenden Hinweise richten sich in erster Linie an Sozialarbeiter/innen bzw. Polizist/innen und sind beim ersten Verdacht in jedem Fall zu berücksichtigen: Erste notwendige Schritte und allgemeine Hinweise Was braucht das Kind unmittelbar nach der Identifizierung, damit das Kindeswohl gewährleistet ist?
Welche gesetzlichen Vorschriften hat die Sozialarbeit im Rahmen der Jugendwohlfahrtstätigkeit dabei zu befolgen?
Was ist zu unternehmen, wenn das Kind aus der Einrichtung verschwindet?
Polizist/in
Sozialarbeiter/in
Was ist mittelfristig sicher zu stellen bzw. abzuklären?
Training und Schulungen Bisherige Erfahrung haben gezeigt, dass für Sozialarbeiter/innen und Polizist/innen eine Basisschulung bzw. Sensibilisierung in diesem schwierigen Bereich erforderlich ist, um Opfer von Kinderhandel identifizieren zu können. Wenn Sie Informationen zu Trainingsangeboten haben möchten bzw. ein Training in Ihrem Bundesland bzw. für Ihre Dienststelle organisieren möchten, wenden Sie sich an ECPAT bzw. LEFÖ. In die speziellen (zweitägigen) Trainingsprogramme sind neben geschulten Trainer/innen der jeweiligen Organisationen auch spezialisierte Polizeitrainer/innen sowie Expert/innen aus dem Kinderrechtsbereich bzw. der Jugendwohlfahrt eingebunden. Kontakte und weitere Informationen: Bundesministerium für Inneres/Bundeskriminalamt
Drehscheibe Wien (MA 11) Jugendwohlfahrt Niederösterreich DSA Irene Vasik Jugendwohlfahrt Tirol
ECPAT Österreich IOM Österreich (Thema des Monats Oktober 2011) Kindersextourismus & Kinderhandel, Mag.a Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich "Freche Spatzen" von Dimitré Dinev ist eine berührende Erzählung über Kinder, die als Opfer von Kinderhandel in den Straßen von Wien arbeiten. |
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