KinderhandelSklaverei ist keineswegs ein im vorletzten Jahrhundert abgeschafftes Phänomen. Im Gegenteil, sie ist heute auf allen fünf Kontinenten in einem größeren Ausmaß als je zuvor in der Geschichte der Menschheit verbreitet, auch wenn ihr Anteil an der Weltbevölkerung gesunken ist (Benjamin Skinner: Menschenhandel. Sklaverei im 21. Jahrhundert). Nach Schätzungen des UN-Kinderhilfswerks UNICEF werden weltweit über eine Million Kinder Opfer von Kinderhandel (die Zahlen reichen von 1,2 bis über zwei Millionen). Alle Länder der Welt sind von dem Verbrechen betroffen: entweder als Herkunftsland, als Transitland oder als Zielland - Österreich ist Transit- und Zielland. Weil aber Kinderhandel im Verborgenen stattfindet, ist es schwierig, konkrete Zahlen zu ermitteln. Da sich Opfer von Kinderhandel selten als solche zu erkennen geben, sind sie insbesondere unter der wachsenden Zahl an minderjährigen Migrant/innen zu identifizieren. Sie sind in der Gruppe von Kindern und Jugendlichen zu finden, die als unbegleitete Flüchtlinge oder illegal (oft mit Schleppern) eingereiste junge Migrant/innen besonders verwundbar sind. Mädchen, Kinder von ethnischen Minderheiten und Flüchtlingen sowie staatenlose Kinder sind speziell gefährdet. Kinderhandel, finanziell lukrativ wie Waffen- oder Drogenhandel In Österreich als Opfer von Kinderhandel identifizierte Fälle sind in der Regel junge Menschen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) aus Südosteuropa (Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Georgien, Serbien, Slowakei, u.a.) aber auch aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die von ihren Eltern – meist unter Vorspiegelung falscher Tatsachen – an Menschenhändler/innen verkauft werden. Diese missbrauchen die Mädchen und Burschen und nützen sie in unterschiedlichsten Tätigkeiten aus. Opfer von Kinderhandel werden ausgebeutet durch Arbeit unter sklavereiartigen Bedingungen (Zwangsarbeit) in folgenden Bereichen: Hausarbeit und Landwirtschaft, Betteln, Diebstahl und Kleinkriminalität, sexuelle Ausbeutung in der Prostitution, Pornographie und virtueller Pornographie (Pornographie im Internet), Drogenhandel, Organhandel, illegale Adoption und vermittelte Heiraten. Als wichtigste Ursache für Kinderhandel gilt Armut. Kinder sind dann besonders gefährdet verkauft und ausgebeutet zu werden, wenn ein niedriger Bildungsgrad, Gewalt und Suchtverhalten in der Familie fehlende Perspektiven im sozialen Umfeld ergänzen. Kinder sind für dieses Geschäft ausgesprochen geeignete Opfer: Herausgerissen aus ihrem familiären Umfeld, lassen sie sich leicht einschüchtern. An Orte transportiert, wo sie sich nicht einmal in ihrer Sprache verständigen können, sind sie besonders wehrlos. Kinder sind billig und bringen hohe Profite“ (Terre des Hommes) Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention Die Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck oder in irgendeiner Form zu verhindern“ (Artikel 35) und alle Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern“ (Artikel 39) zu treffen. Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie“ konkretisiert neben anderen UN-Konventionen (Palermo-Protokoll von 2000 oder die ILO-Konvention 182 von 1999) bzw. dem Übereinkommen des Europarates und den Richtlinien der EU, was die Vertragsstaaten tun müssen, um Kinderhandel zu verhindern. Für Europa sind die Empfehlungen, Rahmenbeschlüsse und Übereinkomme der Europäischen Kommission und des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels wichtige Rechtsgrundlage. Arbeitsgruppe Kinderhandel Um sich der komplexen Problematik Kinderhandel eingehend widmen zu können, hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel" eine Arbeitsgruppe zum Thema Kinderhandel eingerichtet. Die Arbeitsgruppe Kinderhandel erstattet über laufende und empfohlene Maßnahmen zur Prävention von Kinderhandel und Schutz der Opfer von Kinderhandel der "Task Force Menschenhandel" im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten regelmäßig Bericht. Um die Identifikation von Opfern von Kinderhandel zu erleichtern, hat die Arbeitsgruppe einen Folder ausgearbeitet. Er soll Mitarbeiter/innen der Jugendwohlfahrt, Polizei und Fremdenbehörden sowie der Justiz, Botschaften und Konsulate mit allgemein gültigen Indikatoren und Risikoprofilen von Kindern, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden oder schon Opfer sind, die meist schwierige Identifikation und den Umgang mit Opfern erleichtern. Denn neben geeigneten Gesetzen und internationaler Kooperation in der Verfolgung von Menschenhändlern ist eine Veränderung in Bewusstsein und Verhalten nötig. Der Folder soll auch zur Bewusstseinsbildung beitragen, damit ein genauerer Blick auf das Schicksal jener Kinder möglich wird, die uns oftmals zuerst als Täter“ auffallen. (Thema des Monats Oktober 2011) Erkennen und handeln - Indikatoren für Kinderhandel Kindersextourismus & Kinderhandel, Mag.a Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich "Freche Spatzen" eine berührende Erzählung von Dimitré Dinev über Kinder, die als Opfer von Kinderhandel in den Straßen von Wien arbeiten. |
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