KinderhandelNach Schätzungen des UN-Kinderhilfswerks UNICEF werden weltweit jedes Jahr über eine Millionen Kinder Opfer von Kinderhandel. Österreich ist davon sowohl als Transit- als auch als Zielland betroffen. Da Kinderhandel im Verborgenen stattfindet, ist es schwierig, konkrete Zahlen zu ermitteln. Auch kann oftmals zwischen unbegleiteten minderjährigen Fremden/ Flüchtlingen, illegal (oft mit Schleppern) eingereisten Minderjährigen und Opfern von Kinderhandel nicht ausreichend differenziert werden. Kinderhandel, finanziell lukrativ wie Waffen- oder Drogenhandel In Österreich als Opfer von Kinderhandel identifizierte Fälle sind in der Regel Kinder (d.s. Mädchen und Burschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) aus Südosteuropa (Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Georgien, Serbien, Slowakei, u.a.) aber auch aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die von ihren Eltern – meist unter Vorspiegelung falscher Tatsachen – an Menschenhändler/innen verkauft werden. Diese missbrauchen minderjährige Mädchen und Burschen und beuten sie in unterschiedlichsten Tätigkeiten aus. Opfer von Kinderhandel werden ausgebeutet durch: Arbeit unter sklavereiartigen Bedingungen, Zwangsarbeit, häusliche Knechtschaft, Betteln, sexuelle Ausbeutung (einschließlich Pornographie und virtueller Pornographie) Diebstahl und Kleinkriminalität, Drogenhandel, Organhandel, illegale Adoption und Heiratsvermittlung. Als wichtigste Ursache für Kinderhandel gilt Armut. Kinder sind dann besonders gefährdet verkauft und ausgebeutet zu werden, wenn ein niedriger Bildungsgrad, Gewalt und Suchtverhalten in der Familie fehlende Perspektiven im sozialen Umfeld ergänzen. Kinder sind für dieses Geschäft ausgesprochen geeignete Opfer: Herausgerissen aus ihrem familiären Umfeld, lassen sie sich leicht einschüchtern. An Orte transportiert, wo sie sich nicht einmal in ihrer Sprache verständigen können, sind sie besonders wehrlos. Kinder sind billig und bringen hohe Profite“ (Terre des Hommes) Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention Die Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck oder in irgendeiner Form zu verhindern“ (Artikel 35) und alle Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern“ (Artikel 39) zu treffen. Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie“ konkretisiert neben anderen UN-Konventionen (Palermo-Protokoll von 2000 oder die ILO-Konvention 182 von 1999) was die Vertragsstaaten tun müssen, um Kinderhandel verhindern. Arbeitsgruppe Kinderhandel Um sich der komplexen Problematik Kinderhandel eingehend widmen zu können, hat die im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten installierte "Task Force Menschenhandel" vorgeschlagen, eine eigene Arbeitsgruppe zum Thema Kinderhandel einzurichten. Die im Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel“ von der Bundesregierung beschlossene Arbeitsgruppe Kinderhandel hat über laufende und empfohlene Maßnahmen zur Prävention von Kinderhandel und Schutz der Opfer von Kinderhandel“ einen ersten Bericht gelegt. Um die Identifikation von Opfern von Kinderhandel zu erleichtern, hat die Arbeitsgruppe einen Folder ausgearbeitet. Er soll Mitarbeiter/innen der Jugendwohlfahrt, Polizei und Fremdenbehörden sowie Botschaften und Konsulate mit allgemein gültigen Indikatoren und Risikoprofilen von Kindern, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden oder schon Opfer sind, die meist schwierige Identifikation und den Umgang mit Opfern erleichtern. Denn neben geeigneten Gesetzen und internationaler Kooperation in der Verfolgung von Menschenhändlern ist eine Veränderung in Bewusstsein und Verhalten nötig. Der Folder soll auch zur Bewusstseinsbildung beitragen, damit ein genauerer Blick auf das Schicksal jener Kinder möglich wird, die uns oftmals zuerst als Täter“ auffallen. Ein Buchtipp zum Thema: E. Benjamin Skinner: Menschenhandel. Sklaverei im 21. Jahrhundert Der amerikanische Journalist B. Skinner zeigt in seiner genau recherchierten Arbeit, dass Sklaverei keineswegs ein im vorletzten Jahrhundert abgeschafftes Phänomen ist. Im Gegenteil, sie ist heute auf allen fünf Kontinenten in einem größeren Ausmaß als je zuvor in der Geschichte der Menschheit verbreitet, auch wenn ihr Anteil an der Weltbevölkerung gesunken ist. Skinner beschreibt die Situation von Kindersklaven von Haiti ("Restavèks") ebenso eindringlich wie jene der Zwangsarbeiter/innen in den Bergwerken und Feldern Indiens und der Sexsklavinnen in Südosteuropa in einer Form, die den Leser/innen zu verstehen gibt, dass es sich hier nicht nur "um eine politische Frage handelt, sondern um die Verantwortung der gesamten Menschheit", wie Richard Holbrooke im Vorwort schreibt. E. Benjamin Skinner: Menschenhandel. Sklaverei im 21. Jahrhundert. Gustav Lübbe Verlag, Bergisch Gladbach, 2008 (Thema des Monats Oktober 2009) Erkennen und handeln - Indikatoren für Kinderhandel Verkauft und verraten - Kinderhandel in Österreich von Mag. Evelyn Probst (Lefö), Mag. Helmut Sax (Boltzmann Institut für Menschenrechte) und Mag. Astrid Winkler (Ecpat-Österreich) "Freche Spatzen" ist eine berührende Erzählung über Kinder, die als Opfer von Kinderhandel in den Straßen von Wien arbeiten, von Dimitré Dinev, Autor. |
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