Lebensbedingungen unbegleiteter minderjähriger AsylwerberInnen in Österreich
Dr.in Irmela Steinert, Kinderstimme - Kuratorium für ein kinderfreundliches Österreich (www.kinderstimme.at)
Die Situation von Kindern u. Jugendlichen von Asyl werbenden Familien hat sich seit der Einführung der Grundversorgung für hilfs- u. schutzbedürftige Fremde in Österreich gemäß Art. 15a B-VG mit 1. 5. 2004 bzw. deutlich verbessert. In manchen ländlichen Regionen verzögerte sich die Umsetzung der getroffenen Bund – Ländervereinbarung um ein bis zwei Jahre.
Trotz neuer Verträge und Regelungen mit den Unterkunftgebern bestehen noch immer große Unterschiede hinsichtlich der Qualität der Flüchtlingsquartiere. Besonders in den nicht organisierten Unterkünften“, also den einfachen Pensionen am Land, bestehen im Hinblick auf Bedürfnisse von Kindern u. Jugendlichen Mängel in der räumlichen und personellen Infrastruktur. Bauliche, sanitäre und hygienische Mindeststandards sind nicht durchgehend gewährleistet. Sanierungen lassen auf sich warten und die Effizienz von Kontrollen zur Qualitätssicherung ist infolge von Kompetenzunsicherheiten und gegenseitigen Abhängigkeiten im Dreieck unternehmender Unterkunftgeber – Behörde – betreuende NGO nicht garantiert.
In den beengten Wohnräumen ist häufig kein Platz für einen zusätzlichen Tisch, an dem SchülerInnen ihre Hausaufgaben erledigen könnten. Noch immer kommt es vor, dass Kleinkinder keinen Schlafplatz haben, weil die Familie selbst auf die Aufstellung eines Gitterbettes verzichtet, da das Zimmer sonst unbegehbar würde. Eigene Kinderspiel- oder Lernzimmer fehlen in der Regel.
Es gibt keine hausinterne Kinderbetreuung. Die Finanzierung außerhäuslicher Kinderbetreuung im Vorschul- u. Schulalter ist ein ungelöstes Problem. Die Kosten eines Kindergartenbesuchs werden von der Grundversorgung nicht übernommen. Sie sollen aus dem Taschengeld des Kindes bezahlt werden, die 40 Euro pro Kind reichen aber dazu nicht aus. So bleibt der Kindergartenbesuch - auch der von Vorschulkindern - abhängig von der jeweiligen Bereitschaft einer Gemeinde, Freiplätze oder Sozialtarife zu gewähren oder vom Vorhandensein sonstiger regionaler Sponsoren und Initiativen.
Analog ist auch die Teilnahme von Asylwerberkindern an der seit dem Schuljahr 2006/07 eingeführten Nachmittagsbetreuung in vielen Schulen, gedacht als zusätzliche Lernhilfe und daher gerade für fremdsprachige Kinder besonders nötig, nur mit Finanzierungshilfen aus Spendentöpfen möglich.
Dem Recht auf Schulbildung im schulpflichtigen Alter wird prinzipiell entsprochen und der Schulbesuch einer Volks-, Haupt- oder Polytechnischen Schule allen Asyl werbenden Kindern ermöglicht. Es gibt jedoch Berichte über Einzelfälle, dass die Einschulung während der Zeit eines außerordentlich verlängerten Zulassungsverfahrens nicht erfolgte. Der Besuch weiterführender berufsbildender, mittlerer u. höherbildender Schulen ist – auch bei entsprechender Leistungsfähigkeit der Jugendlichen – keine Selbstverständlichkeit, sondern von der Bereitschaft der in Betracht kommenden Schulen und der Unterstützung beratender Organisationen u. Personen abhängig.
Besonders schwierig ist die Bildungsfrage für Jugendliche, die jenseits des schulpflichtigen Alters nach Österreich kommen. Nur durch besonderes Entgegenkommen seitens einzelner Schulen wird diesen Jugendlichen der Einstieg in die 4. Klasse Hauptschule oder in eine PTS u. sehr selten in eine AHS gewährt. Viele 17 bis 18-Jährige bleiben jedoch auf der Strecke. Für sie wäre der geeignete Bildungsweg der Besuch eines HS-Abschlusskurses. Doch dessen Finanzierung sowie die oft damit verbundenen erheblichen Fahrtkosten werden von der Grundversorgung nicht bezahlt. Auch für ohnedies selten angebotene Deutschkurse gibt es keine finanzielle Unterstützung. Der Ausschluss begleiteter minderjähriger AsylwerberInnen von diesen Bildungs- und Förderangeboten ist diskriminierend.
Mit der Einführung der Abdeckung des Schulbedarfs in der Höhe von 200 € /SchülerIn / Schuljahr i. R. der Grundversorgung wurde eine wesentliche Verbesserung erzielt. Das Kinderrecht auf Bildung und daher auch finanzielle Hilfe für den Schulbedarf kommt gegenüber einer behördenbeflissenen Sparwütigkeit oft trotzdem zu kurz. Asylwerbende Kinder werden – wie von Armut betroffene österreichische Kinder auch – leider viel zu oft mit der Tatsache konfrontiert, dass gesellschaftliche Teilhabe den Besitz von genügend Geld voraussetzt. So ist auch die Teilnahme an Schulschikursen oder Landschulwochen u. ä. jeweils abhängig davon, ob Spendengelder aufzutreiben sind.
Das Kinderrecht auf bestmögliche Entwicklung wird nur selten und nur durch ganz besonderes Engagement einzelner Lehrkräfte umgesetzt, etwa wenn Kinder spezifische individuelle Förderung oder Therapie benötigen, wie sonderpädagogische und schulintegrative Maßnahmen. Aber auch die durchschnittlich benötigten Unterrichtsstunden zum Spracherwerb können nicht immer und in allen Schulen aufgebracht werden, vom Angebot eines muttersprachlichen Unterrichts, wie sprachpädagogisch gefordert, ganz zu schweigen.
Abschließend muss noch ein generell sehr belastender Umstand für die allermeisten vom Asyl- und Fremdengesetz betroffenen Minderjährigen angeführt werden: die chronische Traumatisierung von Kindern und Jugendlichen durch die oft jahrelang sich dahin ziehenden und verschleppten Verfahren. Das lange Warten, die Verunsicherung der Eltern und manchmal deren Zorn über demütigende Einvernahmen, Depression und Verzweiflung, das alles müssen diese Kinder mittragen! Durch die Flucht entwurzelt, ihres kindlichen Umfeldes und ihrer sozialen Beziehungen im Herkunftsland beraubt, wird ihnen auch das Fußfassen im Gastland erschwert. Was geht in Kindern vor, die täglich erfahren müssen, dass die Existenz ihrer Familie in Frage gestellt und durch das Ausbleiben weiterer Verfahrenstermine eigentlich ignoriert wird? Die von den Kindern erlebte Hilflosigkeit ihrer Eltern ist das Gegenteil des Haltes, den Kinder für ihre Entwicklung brauchen.
Durch das Asyl- und Fremdengesetz-Paket 2005 wurden kinderrechtswidrige Traumatisierungen von Kindern u. Jugendlichen durch staatliche Willkür noch erweitert und verschärft. Das Zerreißen von Familien im Zulassungsverfahren durch in Schubhaftnahme der Väter ist strukturelle Gewalttätigkeit nicht nur an den asylsuchenden Männern, sondern auch an deren Frauen und Kindern, ebenso wie die Schubhaftierung der Kinder selbst vor geplanten Abschiebungen. Einer ganz ähnlichen existentiellen Bedrohung der Familie sind Kinder in oder aus binationalen Ehen ausgesetzt. Plötzlich im Jänner 2006 und nun bereits 17 Monate lang erleben Kinder, dass der Fortbestand ihrer Familie von Behördenentscheidungen abhängig ist, von Behörden, zu denen ihre Eltern jegliches Vertrauen verloren haben. Der Staat entscheidet über ihre Zukunft, seine Kriterien sind nicht Schutz und Zusammenhalt einer Familie, sondern Staatsbürgerschaft, Ethnie und Hautfarbe. Wie werden Kinder mit dieser fremdenfeindlichen Lektion in ihrem späteren Leben umgehen?
(Thema des Monats Juni 2007)
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