KinderarbeitKinder und Jugendliche haben das Recht, vor Arbeit geschützt zu werden, die ihre Gesundheit, Bildung oder Entwicklung gefährden. Der Staat muss außerdem ein Mindestalter für die Aufnahme der Arbeit und Arbeitsbedingungen festlegen. Für Vergehen gegen diesen Artikel hat der Staat Strafen oder andere Sanktionen vorzusehen.“ (KRK, Art. 32 und ähnlich in der Präambel des Fakultativprotokolls zur KRK betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie, 2002) Kinderarbeit gehört dennoch weder der Geschichte der industrialisierten Welt an noch ist sie auf Entwicklungsländer beschränkt. Etwa 200 Millionen Kinder in der ganzen Welt verrichten auch heute noch Arbeit, die ihre Bildung, ihre Entwicklung und ihren künftigen Lebensunterhalt beeinträchtigt. Bemühungen zur Abschaffung von Kinderarbeit gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert. So wurde z.B. 1833 in Großbritannien die Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren verboten, und 1842 wurde die Untertagearbeit begrenzt. Diese extremen Formen der Kinderarbeit gehören dank der ökonomischen Entwicklung und gesellschaftspolitischer Entscheidungen in Europa zumindest im formellen Sektor der Vergangenheit an. Aber im informellen Bereich, in Familienbetrieben, in der Landwirtschaft, in der Hausarbeit und vielerlei unbezahlter Arbeit auf Basis von Gewohnheit werden immer noch weltweit Kinder zu einer Arbeit herangezogen, die ihre Entwicklungsmöglichkeiten schwer beeinträchtigen. Um Kinder vor Arbeiten zu schützen, die gefährlich sind, ihre Erziehung behindern oder die körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung und Gesundheit schädigen könnte, hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) 1973 ein Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung beschlossen, mit dem sich die Vertragsstaaten verpflichteten, eine innerstaatliche Politik zu verfolgen, die dazu bestimmt ist, die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit sicherzustellen und das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit fortschreitend bis auf einen Stand anzuheben, bei dem die volle körperliche und geistige Entwicklung der Jugendlichen gesichert ist.“ (Übereinkommen 138, am 19. Juni 1976 in Kraft getreten). Ein Vierteljahrhundert später sieht die ILO die Notwendigkeit, das Übereinkommen über das Mindestalter zu ergänzen um das Übereinkommen Nr. 182 über Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (am 19. Nov. 2000 in Kraft getreten). Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) begründet ihr Engagement mit dem Recht des Kindes auf eine gesunde Entwicklung und Lebensbedingungen, in denen es sich bestmöglich entfalten kann. Die ILO meint nicht, dass jede Form der Kinderarbeit verboten sein soll, sondern unterscheidet zwischen akzeptablen und unakzeptablen Formen der Arbeit von Kindern in den jeweiligen Alters- und Entwicklungsstufen. Innerhalb von gegebenen Grenzen sollen die konkreten Festlegungen entsprechend der nationalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umstände getroffen werden. So wird es als akzeptabel angenommen, wenn Kinder schon zwei Jahre vor Beendigung der Schulpflicht leichte Arbeiten verrichten. Denn ein absolutes Verbot von Kinderarbeit ohne Alternativen für die Familien, würde ihre Situation nicht verbessern. Aber die schlimmsten Formen von Kinderarbeit sollen ganz rasch abgeschafft werden. Dazu gehören Sklaverei, Kinderhandel, Schuldknechtschaft und andere Formen der Zwangsarbeit; Prostitution und Pornographie, erzwungene Rekrutierung für militärische Zwecke oder der Einsatz von Kindern für illegale Tätigkeiten wie Drogenhandel. Auf die sich ständig wandelnden Erscheinungsformen der gefährlichen Arbeiten, die die Gesundheit, Sicherheit und Moral der Kinder gefährden könnten sind, müssen die nationalen Regierungen in Kooperation mit den Gewerkschaften adäquat reagieren. Jede wirksame Strategie zur Beendigung von Kinderarbeit braucht gute Bildungszugänge, Armutsprävention und Bewusstseinsbildung sowie die Kenntnis der Rechte der Kinder, zu denen sich die Gesellschaft bekennen muss. (Thema des Monats Juni 2009) |
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