Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten
Dr. Hans Winkler, Staatssekretär des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Kinder werden in allen Teilen der Welt als Kindersoldaten missbraucht. Am kritischsten ist die Situation in Afrika, wo auch schon neunjährige Kinder in bewaffnete Konflikte verwickelt werden. Ein Fall ist Nord-Uganda, wo Österreich im Rahmen der OEZA konkrete Projekte zur Rückführung von Kindersoldaten unterstützt. Spezielle Demobilisierungs-, Entwaffnungs- und Reintegrationsprogramme werden auf die Bedürfnisse von Kindersoldaten angepasst. Diese Programme werden während und nach dem bewaffneten Konflikt durchgeführt und sollen dazu dienen, ehemaligen Kindersoldaten neue Fertigkeiten beizubringen und eine Rückkehr in die Gemeinschaft zu erleichtern. Diese Programme erfordern ein dauerhaftes und langfristiges Engagement, um die gewünschte Wirkung der Reintegration und Rehabiliterung von traumatisierten Kindern sicherzustellen. Auch gilt es, die spezifischen Bedürfnisse von Mädchen zu berücksichtigen, da Mädchen oft nach ihrer Rückkehr einer Stigmatisierung durch die Gemeinschaft zum Opfer fallen.
Am 5./6. Februar 2007 fand in Paris die internationale Konferenz Befreien wir Kinder vom Krieg“ statt, an der ich für Österreich teilnahm. Rund 70 Staaten verpflichten sich in den Pariser Verpflichtungen“ zu rechtlichen und praktischen Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor dem Einsatz in Kampfhandlungen. Die Pariser Prinzipien“ enthalten zusätzlich eine Liste von Grundsätzen über Demobilisierung und Reintegration von Kindern in ein normales Alltagsleben.
Internationale Entwicklungen
Der Einsatz von Kindern in Armeeverbänden wird von der internationalen Staatengemeinschaft einhellig verurteilt. Die UNO, die Afrikanische Union, die EU, die Organisation der Amerikanischen Staaten und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa verurteilen die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten.
Die 1996 von Graca Machel vorgelegte UNO-Studie zu den Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf Kinder rückte das Problem von Kindersoldaten und der Verwendung von Kindern in Armeeverbänden in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der internationalen Staatengemeinschaft. Den Vorschlag von Graca Machel aufgreifend wurde von der UNO Generalversammlung im September 1997 erstmals ein Sonderbeauftragter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder in bewaffneten Konflikten ernannt. Derzeit hat dieses Mandat Radhika Coomaraswamy aus Sri Lanka inne.
Der UN-Sicherheitsrat hat in den letzten Jahren eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, die den Einsatz von Kindersoldaten verurteilen und Maßnahmen zur Beendigung der Rekrutierung von Kindern vorsehen. Diese schließen ein: Aufforderung an alle Konfliktparteien zur sofortigen Demobilisierung der Kinder; Androhung gezielter Maßnahmen in Fällen fortwährender Rekrutierung und Verwendung von Kindern in Armeeverbänden. Solche Maßnahmen könnten Waffenembargos, Reiseeinschränkungen bzw. das Einfrieren von Konten umfassen.
Sicherheitsrats-Resolution 1612 (2005) sieht die Errichtung eines Beobachtungs- und Berichtsmechanismus über Kinder in bewaffneten Konflikten mit dem Ziel vor, der Straflosigkeit für den Einsatz von Kindersoldaten ein Ende zu setzen. Dieser Mechanismus betrifft jene Länder, die in der Resolution genannt und im UN- Sicherheitsrat behandelt werden. Alle Konfliktparteien, auch nicht staatliche Gruppierungen, sollen überwacht werden. Das Sammeln und Überprüfen konkreter Informationen über den Einsatz von Kindern erfolgt unter Beteiligung der Regierungen, UN-Organisationen sowie der Zivilgesellschaft.
Auf dieser Basis berichtet der UNO Generalsekretär über die sechs schwersten Kinderrechtsverletzungen in bewaffneten Konflikten:
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Rekrutierung und Einsatz von Kindersoldaten;
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Töten und Verstümmeln von Kindern;
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Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber Kindern;
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Kindesentführungen;
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Angriffe auf Schulen und Spitäler;
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Verweigerung von humanitärer Hilfe für Kinder.
Diese Berichte bilden die Grundlage für Beratungen des Sicherheitsrates über weitere Maßnahmen. Dieser Mechanismus hat sich bisher bewährt, und Bemühungen zur Erweiterung des Auslösemechanismus zur Befassung des Sicherheitsrates sind derzeit in Diskussion. Österreich wiederholte bei der letzten offenen Debatte im Juli 2008 die Forderung nach einem konsequenteren Vorgehen gegen den fortgesetzten Einsatz von Kindern in Armeeverbänden und die Erweiterung des Auslösemechanismus auf den Tatbestand der sexuellen Gewalt.
Internationale Strafgerichtsbarkeit
Die internationale Strafverfolgung von Personen, die Verbrechen gegen Kinder verüben, erfolgt insbesondere durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Laut Römer Statut des IStGH ist die Rekrutierung und der Einsatz von Kindern unter 15 Jahren in Kampfhandlungen ein Kriegsverbrechen.
Im Jahr 2004 kündigte der IStGH Untersuchungen in Norduganda und in der Demokratischen Republik Kongo an, wo tausende Kinder missbraucht werden. Die ersten Anklage erfolgte 2006 gegen Thomas Lubanga Dyilo, Anführer einer Milizgruppe im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo.
Ein erster Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen stellt die Arbeit des Sondergerichts für Sierrra Leone dar. Alle Angeklagten wurden für die Begehung von Kriegsverbrechen und für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einschließlich der Rekrutierung von Kindersoldaten, zu Haftstrafen von mehr als 45 Jahren verurteilt.
(Thema des Monats September 2008)
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Literaturtipps