Kinder in bewaffneten KonfliktenDr. Hans Winkler, Staatssekretär des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. In den letzten zehn Jahren sind mehr als zwei Millionen Kinder durch bewaffnete Konflikte ums Leben gekommen. Rund eine halbe Million Kinder wurden Waisen, fast 20 Millionen Kinder wurden vertrieben und/oder sind auf der Flucht. Aktuellen Schätzungen zufolge gibt es zurzeit weltweit ca. 250.000 Kindersoldaten. Als Kindersoldaten gelten Mädchen und Buben unter 18 Jahren, die von Armeen oder bewaffneten Gruppen als Kuriere, Spione, Fahrer oder in anderer Weise eingesetzt werden. Dabei sind insbesondere Mädchen oft auch systematischen Vergewaltigungen, sowie sexueller Misshandlung und Nötigung ausgeliefert. Die meisten Kindersoldaten sind zwischen 14 und 18 Jahren jung. Obwohl Rekrutierungen immer wieder auch freiwillig erfolgen, haben Studien ergeben, dass Jugendliche oft keine Alternativen zu einer Beteiligung am Konflikt haben. Manche sehen den Eintritt in einen Armeeverband sogar als Chance, bewaffnete Auseinandersetzungen zu überleben, da bestehende familiäre, soziale und ökonomische Strukturen zusammengebrochen sind. Fortschritte im Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten Im letzten Jahrzehnt konnten in der Entwicklung und Förderung des Schutzes und der Sicherheit von Kindern und der Rechte des Kindes in bewaffneten Konflikten greifbare Fortschritte erzielt werden. Dies wird auch durch die nahezu weltweite Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes“ sowie das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten“ (12. Februar 2002) und des Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie“ bewiesen. Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten“ setzt ein Mindestalter von 18 Jahren für eine unmittelbare Beteiligung an bewaffneten Feindseligkeiten, für die Rekrutierung in bewaffneten Gruppen und für die staatliche Wehrpflicht voraus. Eine freiwillige Meldung zum Militärdienst vor Erreichung des 18. Lebensjahres ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie die Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters, erlaubt und für Kinder unter 16 Jahren ausdrücklich verboten. Österreich hat das Protokoll am 1.2.2002 ratifiziert und am 14.1.2005 den ersten Bericht über die Umsetzung vor dem UN-Kinderrechteausschuss diskutiert.
(Thema des Monats September 2008) |
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