Migration - Integration
Für Kinder mit Migrationshintergrund sind viele Rechte der Kinderrechtskonvention besonders relevant:
Zuerst ist dies das Grundprinzip der Gleichbehandlung, welches sicher stellen will, dass auch alle anderen in der Konvention festgeschriebenen Rechte und Prinzipien ohne jegliche Einschränkung für alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft gelten:
"Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds." (Art. 2)
Das bedeutet, dass in jedem Fall das "Wohl des Kindes" (Art.3), das Grundrecht auf Überleben und bestmögliche Entwicklung (Art.6) und die Achtung vor der Meinung des Kindes (Art.12), also die Grundprinzipien der KRK, höchste Priorität in allen Entscheidungen einnehmen müssen.
Dann ist bei Kindern mit Migrationshintergrund das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit bedeutsam, weil damit der Staat das Recht und die Pflicht der Eltern achtet, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts zu leiten (Art. 14). Das Recht des Kindes, das einer Minderheit angehört, seine eigene Kultur zu pflegen, sich zu einer eigenen Religion zu bekennen und seine eigene Sprache zu sprechen verweist darauf, dass es bei Integration nicht um Assimilation gehen muss (Art. 30).
Unter den Bildungszielen ist die Übereinkunft besonders wichtig, dass die Bildung darauf ausgerichtet sein muss, dem Kind die Achtung vor seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln (Art. 29).
Es geht also für alle Menschen einer Gesellschaft darum, die jeweils andere Kultur zu akzeptieren. Um sie respektieren zu können, ist es notwendig, die Grundideen der jeweils fremden Kultur und deren Ausdrucksformen zu kennen.
Denn Angst hat man vor dem Fremden und wir reagieren darauf mit Flucht - in dem Fall mit Abgrenzung - oder Angriff und Aggression. Daher ist es wichtig, dass alle Mitglieder einer Gesellschaft ihre Vorurteile gegenüber den "Fremden" überprüfen und eine sachliche Haltung aufbauen. Akzeptanz, ja Respekt vor der jeweils anderen Kultur sind notwendig für ein gedeihliches Zusammenleben, von dem alle Menschen profitieren.
Rechtsanspruch, kein Gnadenakt …
Chancengleichheit bzw. Nichtdiskriminierung erfordert, den Kindern das zu geben, was sie brauchen, um in unserer Gesellschaft gut mithalten zu können. Dieser Anspruch ist, so selbstverständlich er auch klingt, nicht immer leicht einzulösen.
Statistiken zeigen, dass die Bildungskarriere von Kindern mit Migrationshintergrund in der Regel früher und weniger erfolgreich endet, weil unser Schulsystem stark auf das Engagement der Familie setzt und auf Voraussetzungen aufbaut, die viele Kinder nicht einbringen können: nämlich dass Bildung in der Familie als hoher Wert gilt und Eltern daher ihre Kinder bei ihren schulischen Aufgaben unterstützen und fördern. Kinder mit Migrationshintergrund sind hier oft benachteiligt, selbst wenn der Staat allen Kindern die gleichen Schulen offen hält.
In erster Linie sind es kulturelle Faktoren sowie Sprache und Bildung, die es oft schwer machen, diesen Anspruch so einzulösen, wie es für Menschen mit Migrationshintergrund aber auch für die aufnehmende Gesellschaft wünschenswert ist.
Zuerst ist die Schule gefordert, auf die Bedürfnisse von Kindern mit nicht traditionellen Lebenswegen einzugehen und benachteiligende soziale Verhältnisse abzufedern.
Aber auch zivilgesellschaftliches Engagement kann durch attraktive Angebote eine erfolgreiche Bildungskarriere und damit die Integration fördern: Ein gutes Beispiel sind die Lerncafés der Caritas, in denen Kinder mit Migrationshintergrund Hilfe beim Lernen erhalten.
Nationaler Aktionsplan Integration
Der Nationale Aktionsplan Integration, den die Bundesregierung im Mai 2011 bestätigt hat, setzt daher in seinem Förderprogramm wieder auf Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Gesundheit und Soziales, Rechtsstaat und Werte, interkulturellen Dialog und Sport und Freizeit. Das Staatssekretariat Integration im Bundesministerium für Inneres übt dabei eine koordinierende Funktion aus und leistet mittels Förderungen einen Beitrag dazu, Integration in Österreich zu erleichtern.
Um Sprachdefizite vor dem Schulbeginn effektiv abbauen zu können - eine der Grundvoraussetzungen für Chancengleichheit im Bildungssystem - steht jetzt ein zweites Pflicht-Kindergartenjahr in Diskussion. Denn je früher Kinder in ein reguläres gesellschaftliches Umfeld eintauchen, desto leichter fallen ihnen die neue Sprache und das Eingehen von Freundschaften außerhalb ihrer Herkunftskultur.
Viele vorbildhafte Initiativen werden jährlich mit dem "Österreichischen Integrationspreis" des Vereins "Wirtschaft für Integration" ausgezeichnet. Er soll den Fokus von den Problemen der Integration hin zu positiven Beispielen von gelungener Integration lenken. Denn das Gelingen von Integration hängt zwar an messbaren Rahmenbedingungen aber ebenso an Bildern und Glaubenssätzen, die diese befördern oder hemmen.
(Thema des Monats Juli 2011)
Monika Potkanski: "Integration im Klassenzimmer" - beeinflussen Schüler/-innen mit Migrationshintergrund das Klassenklima negativ?
Sebastian Kurz: Integration beginnt in der Schule
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Literaturtipps