Das Recht auf Schutz
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Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Weil Kinder besonders verletzlich sind, stand der Schutzgedanke von Anfang in der Kinderrechtsdebatte an oberster Stelle. Er reicht vom Schutz der Privatsphäre über den Schutz vor psychischer, physischer und sexueller Gewalt bis zum Schutz vor Kinderhandel.
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