Gewalt in Institutionen
Wie es für Gewalt im sozialen Nahraum typisch ist, dauert es lange, bis sich die Opfer mitteilen können und ebenso, bis sie gehört werden. Erst seit 2010 werden die vielen Fälle von bereits in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ausgeübten Gewalt öffentlich wahrgenommen.
2010 ist es in Österreich wie auch in Deutschland, Irland, Italien, Frankreich und den USA den Opfern geglückt, den sexuellen Missbrauch in kirchlichen Internatsschulen zum Thema zu machen. Etwas später wurde auch das Ausmaß an meist psychischer und physischer, z.T. auch sexueller Gewalt in öffentlichen Kinderheimen deutlich.
In der Mehrzahl waren Buben von Missbrauch v.a. in den kirchlichen Privatschulen aber auch von physischer und psychischer Gewalt in Heimen betroffen. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass bis in die 1970er Jahre mehr Buben in höhere Bildungseinrichtungen geschickt aber auch öfters in Heimen untergebracht wurden.
Entschuldigung und Entschädigung
In den betroffenen Ländern wurde Gewalt an Kindern in Institutionen intensiv diskutiert und die Aufarbeitung in eigenen Gremien eingeleitet. Die Politik hat zu "Runden Tischen" eingeladen, Vertreter/innen der relevanten Behörden und der Nichtregierungsorganisationen haben den Handlungsbedarf identifiziert und Strategien ausgearbeitet, wie Kinder künftig besser vor Gewalt in Institutionen geschützt werden können.
Die Kirche hat die "Unabhängige Opferschutzanwaltschaft und Unabhängige Opferschutzkommission" eingerichtet, die Maßnahmen und Initiativen im Interesse von Opfern und Betroffenen von Missbrauch und Gewalt durch Vertreter/innen und Einrichtungen der katholischen Kirche in Österreich ergreifen und beschließen.
Ebenso haben die Landesregierungen Opferschutzkommissionen (meist bei den Kinder- und Jugendanwaltschaften) eingerichtet und finanzielle und therapeutische Angebote für Opfer von Gewalt in Heimen der Jugendwohlfahrt erstellt.
Viele Opfer sagen, dass es ihnen heute ebenso um die öffentliche Anerkennung des erlittenen Unrechts, um eine Entschuldigung und Aufarbeitung gehe wie um finanzielle Entschädigung. Dass sich die Zuständigen mit diesen Prozessen nun ihrer Verantwortung stellen, trägt ebenso zur Bewältigung ihrer Leidensgeschichte bei, wie die aus den Fonds finanzierten Therapiestunden.
Die Stadt Wien hat daher eine Historikerkommission an der Universität Wien beauftragt (Univ.-Prof. Dr. Reinhard Sieder, Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte), die historischen Zusammenhänge um die Gewalt in städtischen Kinderheimen aufzuarbeiten. Es werden die bis zur Heimreform 2000 geltenden Erziehungskonzepte, Organisationsstrukturen und alltäglichen Praktiken dargestellt, die Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in diesem Ausmaß ermöglichten.
Prävention von Gewalt
Damit Kinder nicht Opfer von Gewalt werden - weder in Institutionen noch in der Familie -, ist Prävention das, worum es in erster Linie zu gehen hat. Es ist kein neues Thema in der Fachwelt, wie die Beispiele zeigen:
- Die Stärkung von Kindern durch eine umfassende Kinderrechtsbildung und Sexualerziehung durch Eltern und im Bildungssystem wurde als zentral beschrieben. Kinder und Jugendliche sollen Missbrauch als solchen erkennen und auch klar benennen können. http://www.kinderrechte.gv.at/ und Informationsmaterialien dienen diesem Ziel.
- Gewaltpräventionsprojekte im Unterricht: http://www.weissefeder.at/, http://www.gemeinsam-gegen-gewalt.at/
- Mit Elternbildungsmaßnahmen werden Eltern in gewaltfreien Erziehungsmethoden unterstützt und gegenüber Missbrauch sensibilisiert (http://www.eltern-bildung.at/)
- Weiterbildungsangebote für verschiedene Berufsgruppen:
Mit einem Leitfaden für die Kinderschutzarbeit in Gesundheitsberufen sollen Ärzt/innen für Gewalt an Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und bei der richtige Intervention unterstützt werden.
- Die Broschüre "(K)ein sicherer Ort. Sexuelle Gewalt an Kindern" soll Multiplikator/innen (Pädagog/innen, …) und Interessierte unterstützen und für Zivilcourage (Hinschauen statt Wegschauen) werben.
- Informationen zum Thema Gewalt auf www.gewaltinfo.at. Die Website soll dazu beitragen, Gewalt leichter als solche zu erkennen, sich Hilfe zu holen, die Gewalt zu beenden und das Erlebte aufzuarbeiten. Sie soll es auch nicht unmittelbar von Gewalt betroffenen Menschen erleichtern, Gewalt wahrzunehmen und zu helfen.
- Sensibilisierungsmaßnahmen der "Plattform gegen die Gewalt in der Familie". Das Projekt des BMWFJ soll die Vernetzung und Kooperation der einzelnen Akteure im Hilfssystem fördern.
- Die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer sind Ansprechstellen für Opfer und deren Angehörige und leisten Bewusstseinsbildung vor Ort www.kija.at
In einem "Runden Tisch" der zuständigen Ministerien (Familie und Justiz) wurde daher diskutiert, was auf den geltenden Standards und Handlungskonzepten aufbauend zusätzlich getan werden muss, um Gewalt und Missbrauch in Institutionen zu verhindern bzw. zumindest sehr frühzeitig zu erkennen. Welche Faktoren fördern Übergriffe auf Kinder und Jugendliche und wie lassen sich diese vermeiden? Welche Reaktionsmechanismen wirken präventiv?
Leitfaden für gewaltfreie Lebensräume
Um das interne Controlling in den Institutionen zu unterstützen, wurde in einer inter-institutionellen Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ein Leitfaden für gewaltfreie Lebensräume in Institutionen erarbeitet. Er soll das institutionseigene Organisationsleitbild ergänzen und kinderrechtliche Standards stärken.
Reaktion bei Gewalt
In Österreich gibt es gute Gesetze und Strukturen, die dem Schutz von Opfern dienen:
- Gewaltschutzgesetzgebung - ist international vorbildlich
- Die strafrechtlichen Verjährungsfristen wurden 2010 angehoben und beginnen erst ab dem 28. Lebensjahr des Opfers zu laufen und reichen dann von zehn bis zwanzig Jahren (länger als in anderen europäischen Ländern).
- Tätigkeitsverbot (Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht Minderjähriger) für Personen, die Sexualdelikte begangenen haben.
- Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung: unterstützt Opfer im Verfahren
- Kindgerechte Form der Vernehmung (kontradiktorische Einvernahme) schützt Opfer von Gewalt vor weiterer Traumatisierung.
- Es ist wichtig, dass Opfer und Angehörige über Gewaltschutzeinrichtungen (Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, Kinderschutzzentren, Familienberatungsstellen, …) informiert sind. www.gewaltinfo.at leistet einen Beitrag dazu. (wenn schon online???)
- "147 - Rat auf Draht" und die Kinder- und Jugendanwaltschaften http://www.kija.at/ helfen Kindern, sich zu wehren.
- Jugendwohlfahrtsgesetz: Eine Novellierung zur Verbesserung des Angebots wird verhandelt.
Rechtliche Änderungen zu Schutz von Kindern
Zur Diskussion stehen jetzt weitere rechtliche Änderungen:
- Weitere Anhebung bzw. Aufhebung der Verjährungsfristen:
Dagegen spricht jedoch, dass es mit den Jahren immer schwieriger wird, ein Verbrechen zu beweisen. Wenn dann Aussage gegen Aussage steht, geht der Täter aus Mangel an Beweisen straffrei davon - für das Opfer ist es da meist leichter auszuhalten, wenn die Tat verjährt ist.
Gegen eine weitere Anhebung spricht auch, dass Opfer verleitet werden könnten, ihre Aussage immer weiter hinauszuschieben; dieses Aufschieben erschwert die Aufarbeitung ihrer Erlebnisse.
- Anhebung bzw. Abschaffung der Verjährungsfrist im Zivilrecht, damit Schadenersatzforderungen zeitlich nicht auf drei Jahre begrenzt sind.
- Anhebung der Mindeststrafsätze bei schwerer Gewalt gegen Kinder.
- Schaffung eines neuen Straftatbestandes für die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen, auch im Internet (Grooming)
(Thema des Monats November 2011)
Gewaltfreie sozial-/pädagogische Einrichtungen
Arno Dalpra: Institutionen und ihr Umgang mit Täter/innen
Links
Literaturtipps