EIN PLÄDOYER FÜR BEWUSSTSEINSBILDUNG
Dr. Christian Vielhaber, Obmann des Vereins für Gewaltlose Erziehung, Präsident des Österreichischen Kinderschutzbundes
Ich habe vor mehr als 15 Jahren die Präsidentschaft des Österreichischen Kinderschutzbundes übernommen. Mein Bezug zu Kindern ist denkbar einfach. Ich mag sie - ohne wenn und aber und bin davon überzeugt, dass sie alles Recht der Welt haben, ohne jede Gewalt eingebettet in ein Milieu der Zuneigung aufwachsen zu dürfen. Damit sind wir auch schon bei Rechten, die Kindern zustehen. Mein Bezug zu Kinderrechten ist ebenfalls denkbar einfach und zwar besonders zu jenem Paragraphen 146a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, der festschreibt, dass die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides unzulässig sind. Ich mag diesen Paragraphen einfach. Nicht nur, weil der Gründer des Kinderschutzbundes Univ. Prof. Dr. Hans Czermak einen so großen Anteil an der Verabschiedung dieses Gesetzes hatte – der ehemalige Präsident des Jugendgerichtshofes Jesionek prägte den Ausdruck Lex Czermak – sondern weil dieser Paragraph in seiner Formulierung einfach kompromisslos das Gewaltverbot gegen Kinder festschreibt, ebenfalls ohne wenn und aber und das schon seit über 20 Jahren.
Jetzt sollte man meinen, dass mit dieser gesetzlichen Basis bereits ein Großteil der Arbeit erledigt wäre, die notwendig ist, um ein für allemal Gewalt gegen Kinder aus unserer gelebten Wirklichkeit zu verbannen. 20 Jahre müssten doch eigentlich reichen, um in einem Rechtsstaat wie Österreich diese Form von Gewaltanwendung zu einem nicht mehr nachvollziehbaren Versatzstück einer unrühmlichen Vergangenheit zu machen. Der Blick in wissenschaftliche Studien ebenso wie Erfahrungen des Alltags lehrt uns allerdings anderes. Gewalt gegen Kinder ist noch immer Teil unserer Realität und es sollte uns nicht zufrieden stimmen, dass die Entwicklung langsam aber doch eine öffentliche Bewusstseinsänderung in Richtung Gewaltverzicht erkennen lässt.
Es stellt sich nämlich die Frage, wie es eigentlich dazu kommen konnte, dass auch nach so langen Jahren eine in Gesetzesparagraphen gegossene Botschaft von weiten Teilen der Bevölkerung nicht oder nur unzureichend wahrgenommen wird? Die Ursache ist schnell gefunden – die meisten Gespräche, die wir Mitarbeiter des Österreichischen Kinderschutzbundes mit Menschen über das Gewaltverbot führen, ergeben immer wieder denselben Befund: Stell dir vor, es gibt ein gesetzliches Gewaltverbot, aber keiner kennt es oder weiß darüber ausreichend Bescheid! Wir haben vereinsintern schon oft darüber diskutiert, warum die große Zahl von Vereinen, die in Österreich aktiv sind, um Kindern zu helfen, die Folgen von erlittener Gewalt ertragen zu können, die Öffentlichkeit nicht beunruhigt. Hallo Öffentlichkeit: Wir haben in Österreich ein gesetzliches Gewaltverbot! Jeder Unterstützungsakt eines Vereins, einer Einrichtung, einer Initiative zur Minimierung der Auswirkung von Gewalt ist eigentlich eine Antwort auf eine unzulässige Gesetzesübertretung.
Ich vertrete keinesfalls die Meinung, dass die vielerorts eingesetzten Bemühungen zur Minderung von Gewaltfolgen ein falscher Weg sind. Nein, keineswegs. Trotzdem kommt man nicht umhin, festzustellen, dass viele dieser Bemühungen Reaktionen auf Gewalttaten sind und nicht darauf abzielen, Gewalt gegenüber Kindern als gesellschaftliches Phänomen zu verhindern. Prävention statt Reaktion sollte aber das eigentliche Gebot der Stunde sein.
Das ist wohl leichter gesagt als getan, mögen wohl die meisten von ihnen denken und doch gibt es genug Möglichkeiten, um im Bereich der aktiven Vorkehrungen erfolgreich tätig zu werden. So haben beispielsweise jüngere Untersuchungen eindrucksvoll gezeigt, dass eindeutig ein negativer Zusammenhang zwischen der Kenntnis eines gesetzlichen Gewaltverbotes und der individuellen Gewaltanwendung besteht. Anders ausgedrückt: Wenn ich weiß, dass der Einsatz von Gewalt gegenüber Kindern per Gesetz nicht gestattet ist, dann versuche ich als Erwachsener andere Wege der Überzeugung zu gehen als jene des Gewalteinsatzes.
Diese Erkenntnis lässt keinen anderen Weg offen, als jenen, der engagiert, offensiv und intensiv darauf abzielt, die Menschen eines Landes und zwar alle Menschen über das Gewaltverbot zu informieren. Was bisher in Österreich getan wurde, ist einfach zu wenig. Darauf weist auch ein Vergleich mit der Situation in Deutschland hin. Deutschland hat mehr als zehn Jahre nach Österreich sein Gewaltverbot gesetzlich unter Dach und Fach gebracht und doch ist der Anteil der Bevölkerung, die darüber Bescheid weiß, deutlich höher als in Österreich. Noch weit klarer zeigt sich der Einfluss des Wissens über die Gesetzeslage auf den Einsatz von Gewalt gegenüber Kindern in Schweden. Dieses Land weist den höchsten Kenntnisstand seiner Menschen in Bezug auf das gesetzliche Gewaltverbot auf - und die Konsequenz? Schwedens Menschen zeigen von allen vergleichbaren europäischen Staaten die geringste Gewaltbereitschaft gegenüber Kindern. Das Handeln der Menschen orientiert sich ganz klar auch an den gesetzlichen Vorschriften – diese sind allerdings den Menschen so nachhaltig zu vermitteln, dass sie Teil ihres Bewusstseins werden, dann allerdings scheint der Erfolg gewiss.
Was uns in Österreich fehlt, sind Kampagnen, die den Alltag durchdringen. Diese dürfen sich allerdings nicht in ministeriellen Plakatwerbungen erschöpfen, sondern es bedarf vieler Verantwortlicher aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, die mithelfen, die Botschaft des Gewaltverbotes über Güter des täglichen Gebrauchs und Konsums an die Menschen heranzutragen. Die Botschaft muss die Menschen an Bahnhöfen und Bus-Terminals empfangen, sie muss auf Etiketten von Bier-, Milch- und Mineralwasserflaschen ablesbar sein, sie muss in Lehrplänen aufscheinen und viel häufiger als bisher Inhalt medialer Vermittlung sein.
Niemand, der es ernst meint, wird sagen, dass es leicht sein wird, die Menschen eines Landes für eine Sache zu gewinnen, die eigentlich bereits zu den Rechtsnormen zählt. Ich denke aber, dass es hoch an der Zeit ist, den Grabenbruch zwischen verbrieftem Recht und Alltagshandeln in Sachen Gewalteinsatz aufzufüllen, denn nur wenn sich die Kinder darauf verlassen können, dass ihnen der Schutz des Gesetzes ebenso wie den Erwachsenen zusteht, wird eine neue Ära des Miteinanders zwischen Erwachsenen und Kindern anbrechen, eine Ära in der Liebe Zuneigung und Sensibilität wirksamere Mitteln der Erziehung sein werden, als es heute noch in zu vielen Fällen Formen der Aggression und Gewalt sind.
(Thema des Monats Dezember 2009)
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