KINDERRECHTE IN EUROPASeit dem Weltkindergipfel 2002 nehmen sich die Europäische Kommission und der Europarat verstärkt um Kinderrechte an. Ein Europa für Kinder und mit Kindern schaffen'' Mit diesem Slogan haben die Staats- und Regierungschefs bei ihrem 3. Gipfeltreffen des Europarates (Warschau, Mai 2005) ihr verstärktes Engagement in Sachen Kinderrechte festgeschrieben. Im dabei verabschiedeten Aktionsplan heißt es: Wir werden Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention aktiv vorantreiben indem wir eine Kinderrechtsperspektive in alle Aktivitäten des Europarates einziehen und alle kindbezogenen Aktivitäten des Europarates effektiv koordinieren werden.“ Im zweiten 3-Jahresprogramm 2009-2011 geht es wiederum um die Bekämpfung von Gewalt an Kindern und die Partizipation von Kindern. Eine kinderfreundliche Justiz, ein spezieller Fokus auf besonders verwundbare Kinder und eine bessere Koordination der kinderrechtlich relevanten Aktivitäten des Europarates sind weitere wichtige Themen. Dazu gehören u.a. Richtlinien, die z.B. die Staaten in der Umsetzung gewaltfreier Erziehung unterstützen sollen (Positiv Parenting“) und für die bestmögliche Versorgung von Kindern mit Behinderungen sowie eine neue Konvention zum Thema Adoption. In Richtung einer EU-Strategie für die Rechte der Kinder“ Die Europäische Union hat zwar keine unmittelbaren, durch die Verträge gegebenen Kompetenzen und keinen für Kinderrechte zuständigen Kommissar, jedoch eine Reihe von indirekten Möglichkeiten tätig zu werden. So nimmt bereits der Artikel III-24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (18.12.2000) Bezug auf die Rechte des Kindes. Er enthält zentrale Grundsätze der Kinderrechtskonvention (Schutz- und Fürsorgeanspruch, Freiheit der Meinungsäußerung, Erwägungspflicht, Anspruch auf persönliche Beziehungen). Der Entwurf der Verfassung der Union (Vertrag von Lissabon) enthält mehrere Referenzen auf die Konvention, die dem kinderrechtlichen Engagement eine stärke Handlungsbasis verschaffen werden. In den letzten Jahren hat die Europäische Union den Schutz der Kinderrechte zu einem ihrer Schwerpunkte erklärt. Denn die Situation ist für viele Kinder inmitten einer der höchst entwickelten Regionen der Welt besorgniserregend: 19 % der Kinder unter 16 Jahren ist armutsgefährdet, viele leiden unter Gewalt in der Familie, im sozialen Nahraum und in verschiedenen Einrichtungen; Kinder werden gehandelt und in vielerlei Formen ausgebeutet trotz aller Bemühungen, diese schreckliche Form des Missbrauchs zu stoppen; unbegleitete Minderjährige werden oft eingesperrt ohne Zugang zu geeignetem Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung; behinderte Kinder und Kinder von Minoritäten leiden nach wie vor unter Diskriminierung. Diese Analyse steckt auch die Themen ab, in denen die Europäische Kommission ihre Maßnahmen entwickelt, die oft eingebetet sind in die umfassendere Gesetzgebung wie Bewegungsfreiheit im EU-Raum (Familiennachzug, etc.), die Gesundheits- und Sicherheitsgesetzgebung (Sicherheit von Spielzeug, TV-Werbung, etc.), oder im Bereich Bildung; darüber hinaus nützt die Kommission Aktionspläne im Bereich Gesundheit, Armut, Familienpolitik etc. und andere Initiativen im Bereich des Kinderschutzes für kinderrechtliche Anliegen. Im April 2005 startete die Europäische Kommission ein Projekt, um Kinderrechte in allen Strategien der EU zu verankern und im März 2006 wurden die Mitgliedsstaaten vom Europäischen Rat aufgefordert, Maßnahmen gegen die Kinderarmut zu ergreifen. Die im Juni 2006 angenommene Mitteilung der Kommission in Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie“ basiert auf diesen beiden Aktionen. Mit Hilfe dieser EU-Strategie sollen die Kinderrechte (u.a. durch Impact-Analysen) in den einzelnen politischen Bereichen der EU und in den Mitgliedsstaaten stärker verankert und berücksichtigt werden. Mehr über die Aktivitäten der Europäischen Kommission in Sachen Kinderrechte lesen Sie hier… (Thema des Monats November 2009) |
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