Wozu Kinderrechte?Die am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedete Konvention über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention (KRK), hat eine lange Geschichte. Sieht man sie in der Tradition der Menschenrechte, dann gehen ihre Wurzeln in das 18. Jhdt. zurück. Denn die Menschenrechtserklärungen der USA und Frankreich mit ihrem Postulat Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren“ haben theoretisch auch für Kinder gegolten. Aber bis heute werden Kinder eher als Noch-nicht-…“, für die gesorgt werden muss, wahrgenommen, denn als selbständige, kompetente Persönlichkeiten und Träger grundlegender Rechte bereits als Kind. Auch als unsere Zukunft“, als Garanten unserer Pensionen, als Konsumenten, als Humankapital“, dessen Wert wir erst später realisieren können oder als Sinnstifter“ für die Eltern bekommen sie heute unsere Aufmerksamkeit. Das Bild der Kindheit hat sich im Laufe der Geschichte immer wieder gewandelt. Erst im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts ist zum allgemein getragenen Verständnis, dass Kinder geschützt und gut versorgt werden müssen, damit sie einst tüchtige Mitglieder unserer Gesellschaft werden können, die Idee hinzu gekommen, dass Kinder ihre Meinung vertreten können, die zu respektieren ist. Die Haltung gegenüber Kindern zu verändern, ist eines der Hauptziele in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Dies ist so notwendig wie es z.B. für die Frauenbewegung notwendig war, das Bild von Frauen zu verändern oder für amerikanische Bürgerrechtsbewegungen die Rechte der afrikanischen Amerikaner einzufordern. Deshalb kann auch die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht, die KRK nicht ersetzen. Kinderrechte sind keine Mini-Rechte für Mini-Menschen! Aufbauend auf dem unbedingten Respekt der Würde jedes Menschen legt die Kinderrechtskonvention für alle Vertragsstaaten völkerrechtlich verbindliche Standards für Selbstbestimmung und Mitbestimmung, für förderliche Bedingungen zur Entwicklung der Persönlichkeit und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Ausbeutung fest. Die Vorrangstellung des Kindeswohls sowie Chancengleichheit und Partizipation sind die zentralen Elemente darin. Ein kinderrechtlicher Ansatz verlangt eine kind- und jugendzentrierte Herangehensweise, die die Lebenswirklichkeit junger Menschen ganzheitlich erfasst. Bis auf die USA und Somalia haben alle Staaten der Welt die Konvention ratifiziert und bekennen sich dazu, Kinder nicht nur bestmöglich zu versorgen und zu schützen, sondern als kompetente eigenständige Persönlichkeiten wahrzunehmen und als Träger grundlegender Rechte anzuerkennen. Trotz dieser breiten Unterstützung der Konvention werden Kinderrechte tagtäglich verletzt. Kinder erleiden weltweit alle Formen von Gewalt und Ausbeutung, erfahren Diskriminierung gegenüber Erwachsenen und als bestimmte Gruppen von Kindern, Mädchen und Buben, auf Grund von Behinderungen, auf Grund von Herkunft, Armut, u.v.a.m. Die Kinderrechtskonvention hat weiterhin seine Legitimation. Sie ist ein tauglicher Leitfaden für eine kinderfreundlichere Gesellschaft, an der wir alle noch viel zu arbeiten haben. (Thema des Monats November 2009) |
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